Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 67

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Keine Regierung in Österreich hat bisher so viel Geld für Lärmschutzmaßnahmen bereitgestellt wie diese Regierung unter Bundeskanzler Schüssel und Vizekanzler Gorbach. (Abg. Mandak: Es hat auch noch keiner so viel Lärm erzeugt!)

Tatsache ist aber auch, dass die Lärmvermeidung schon in vielen Bereichen an ihre Grenzen gestoßen ist. Die technischen Maßnahmen an Fahrzeugen selbst sind nach heutigem Stand der Dinge weitgehend ausgeschöpft, sodass verkehrsorganisatorische Maßnahmen an Bedeutung gewinnen.

Ziel muss es deshalb sein, eine verstärkte Verkehrsverlagerung und -vermeidung zu erreichen. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie des Radwegenetzes in den letzten Jahren trug ebenfalls zur Minderung des Straßenverkehrslärms bei.

Des Weiteren muss der Güterverkehr vermehrt auf die Schiene verlagert werden, um so den besonders störenden LKW-Lärm von den Straßen wegzubekommen. – Auch hier setzt diese Regierung die richtigen Akzente.

Seit der Erstellung des Schienenverkehrslärm-Katasters 1993/94 werden verstärkt Schallschutzmaßnahmen an den Bestandsstrecken der ÖBB geplant. Dieses Projekt umfasst ein Investitionsvolumen von 159 Millionen €. Bis September 2003 hat sich dadurch die Lärmbelastung für 140 000 Anwohner von Bahnstrecken deutlich re­du­ziert.

Trotz aller Maßnahmen in diesem Bereich dürfen aber auf keinen Fall Raumplanung und Bauordnung vergessen werden. So muss in der Ortsentwicklungsplanung ver­mehrt versucht werden, eine räumliche Trennung von stark befahrenen Straßen und Wohngebieten zu erreichen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

Bei uns in Vorarlberg ist die Raumplanung beispielsweise bemüht, den individuellen Einkaufs- und Freizeitverkehr zu verringern, so zum Beispiel durch eine Stärkung der Ortskerne oder mit entsprechenden Verordnungen für Einkaufszentren außerhalb des Siedlungsbereiches. Auch wurde in den letzten Jahren der Stadt- und Landbusverkehr bei uns im Ländle vorbildlich aufgebaut.

Lärmbekämpfung ist in Österreich eine Querschnittmaterie und wird jeweils in der Zuständigkeit des Bundes oder der Länder wahrgenommen. Auf europäischer Ebene ist nun mit der Umgebungslärmrichtlinie ein wichtiger Schritt in Richtung einheitlicher Lärmbekämpfung gesetzt worden.

Mit den bisherigen Bemühungen konnten im Bereich des Lärmschutzes bereits große Erfolge erzielt werden, und mit den budgetierten Mitteln, die zur Verfügung stehen, können – davon bin ich überzeugt – Maßnahmen zur weiteren Lärmreduzierung ge­setzt werden, damit die Österreicherinnen und Österreicher auch in Zukunft ruhig schlafen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heit­lichen.)

12.53

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Kolle­gen Sieber und Wittauer ist ordnungsgemäß unterfertigt, steht mit zur Verhandlung und zur Abstimmung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.53

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Sie werden sicherlich wissen, dass vier von fünf ÖsterreicherInnen unter Lärmbelastung leiden, dass 80 Prozent der ÖsterreicherInnen Verkehrslärm als störend empfinden. Sie wissen auch, dass es in Österreich keine


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