Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 88

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nung werden für mich als polizeilichem Praktiker verschiedene wichtige Inhalte nach Jahren der Diskussion endlich gesetzlich geregelt und in dieser neuen StPO verankert.

Endlich erhalten Opfer von Gewalttaten, Opfer von Verbrechen gesetzliche Rechte, die Tätern schon lange zugestanden wurden. Es werden gewisse polizeiliche Maßnahmen nun gesetzlich niedergeschrieben und so auf rechtsstaatliche Füße gestellt. Anderer­seits aber wird das Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei neu, genauer und moderner geregelt. Nun weiß jeder, wofür der andere und er selbst zuständig ist.

Der neue Staatsanwalt ist Herr des gesamten Ermittlungsverfahrens. Der neue Staats­anwaltschaft wird auch am Tatort sein, und wir, also die Kripo, erheben auch in Zukunft für die Staatsanwaltschaften die Delikte. Der Staatsanwalt kann aber natürlich auch selbst vor Ort ermitteln.

Grundsätzlich sollen so die Staatsanwaltschaften und die Kripo das Verfahren mög­lichst im Einvernehmen führen und möglichste Rechtssicherheit auch in den Ermitt­lungen erzeugen. Im Dissensfall kann aber die Staatsanwaltschaft künftig verbindliche Anordnungen über Ermittlungsschritte an die Kripo erteilen. So gibt es keine per­sönliche Befindlichkeiten mehr, sondern klare Anweisungen und klare Strukturen.

Aus meiner Berufserfahrung kann ich sagen, dass in der Praxis bei vielen Anzeigen vieles gleich bleiben wird. Die meisten Kriminalfälle, die herkömmlichen und kleinen Fälle werden weiterhin von der Kripo relativ selbständig erhoben und der Staats­anwaltschaft zur Anzeige vorgelegt werden.

Nur gibt es jetzt genau festgeschriebene Regelungen, so zum Beispiel, worüber die Kripo der Staatsanwaltschaft zu berichten hat, um damit ein Mehr an Rechtssicherheit und rechtlicher Kompetenz zu garantieren und zu erzeugen.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist es, zu wissen, dass trotz der genannten Macht­fülle die Staatsanwaltschaft bei Grundrechtseingriffen das Gericht zu befassen hat. Ich bin davon überzeugt, dass so jedenfalls ein System entsteht, welches sich in vielen Staaten unserer Wertegemeinschaft bewährt hat und ein Höchstmaß an Transparenz garantiert.

Die neue StPO schreibt Rechte und Pflichten für alle vor. Nach Jahrzehnten der Dis­kussion liegt endlich – ich betone: endlich! – ein Gesetzeswerk vor, in dem in höchstem Maße Rechtssicherheit für Fahnder und Betroffene gewahrt ist. Es kann darauf auf­bauend die Polizeireform verwirklicht werden, und so wird eine moderne Justiz künftig von einem fachlich sehr gut ausgebildeten und gut und neu organisierten Polizei­apparat für die Sicherheit unserer Menschen arbeiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich möchte nun auf die Ausführungen des Kollegen Jarolim eingehen. Sie von der SPÖ, von der Opposition meinten, man solle mit der StPO-Reform zuwarten bis zur Polizeireform. Ich will jetzt nicht präjudizieren, aber aus diesen Äußerungen kann man schon eines ableiten: Es liegt der Verdacht nahe, dass Sie einfach verhindern und ver­zögern wollen. Bei der Polizeireform würden Sie nämlich dann sagen: Warten wir doch auf die Reform der StPO!, und so wäre nur alles wieder aufgeschoben, aufgehoben, alles behindert und alles verhindert. Das ist Ihre Politik, aber nicht die unsere. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Uns ist wieder ein Reformwerk gelungen. Wieder hat diese Regierung einen Meilen­stein gesetzt, und was Generationen von Politikern nicht zustande brachten, wird nun geformt. – Gratulation, Herr Bundesminister! Danke, Maria Fekter! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


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