Parlaments, wir wollen die Rechtsschutzbeauftragten als Kollegialorgan (Abg. Dr. Fekter: Da müssen Sie die Geschäftsordnung ändern!), wir wollen, dass sie informiert werden, und wir wollen, dass sie auch entsprechende Auskunftspflichten haben und dem Parlament berichten.
Darüber können wir gerne verhandeln. Ich habe im Übrigen gestern am Abend noch festgestellt, dass seitens der ÖVP – das war meine Empfindung – hier Zustimmung signalisiert worden ist.
Weil Sie mit all dem aber nicht einer
Meinung mit uns sind, stimmen wir dieser Novelle natürlich nicht zu. (Beifall
bei der SPÖ.)
13.46
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer Stellungnahme von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.46
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! In der Frage der Verfassungswidrigkeit möchte ich mich zu Wort melden, weil ich nicht möchte, dass hier eine Unklarheit bestehen bleibt.
Herr Abgeordneter Parnigoni, Sie haben gesagt, im Ausschuss wurde die Verfassungswidrigkeit behauptet. Ich war die ganze Zeit in diesem Ausschuss, und Folgendes ist dem an Fakten zu entgegnen:
Wir haben bereits im Jahr 2003 ein Gutachten von zwei prominenten Verfassungsrechtlern erstellen lassen, und zwar von Herrn Professor Funk und Herrn Professor Öhlinger. Beide sind zu dem Schluss gekommen, dass sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken haben. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken haben! Herr Professor Funk hat das, stellvertretend auch für Professor Öhlinger, im Ausschuss wiederholt, drei Meter neben Ihnen sitzend, und auch Sie haben keine Bedenken geltend gemacht. Niemand von der SPÖ hat einen der beiden Verfassungsrechtler zu deren Gutachten befragt. Niemand hat sich auf eine andere Meinung berufen.
Herr Professor Bertel hat zu einem anderen Thema, nämlich zu der Frage, ab wann der Verteidiger dabei sein soll, Bedenken geäußert, denen wir aber einerseits unter Hinweis auf die letztlich nunmehr vorgesehene Regelung Rechnung getragen haben und denen wir andererseits argumentativ die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte entgegengehalten haben.
Herr Professor Mayer, auf den Sie sich
möglicherweise berufen – andere haben sich auf ihn berufen –, hat nie
im Ausschuss durch jemanden derartige Bedenken äußern lassen, hat uns nie seine
Bedenken mitgeteilt, es gibt aber ein für uns nicht leicht nachvollziehbares
Zeitungsinterview. Und, ich bitte um Verständnis, auf Zeitungsinterviews
werden wir solche Materien nicht aufbauen. Kollege Lichtenegger hat völlig richtig
berichtet. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
13.48
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. – Bitte.
13.48
Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Novelle der Strafprozessord-