Besonders wichtig ist für mich diese Neuregelung als Familienpolitikerin, denn Gewalt in Familie und Partnerschaft ist für mich einer der gravierendsten Bereiche, in denen Maßnahmen durch diese Neuregelungen hilfreich sein können. Verhaltenstherapeutische Maßnahmen für Gewalttäter in der eigenen Familie können zwar Geschehenes nicht wieder gut machen, aber wieder ein Miteinander nach den diversionellen Maßnahmen möglich machen.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass
mit den vorliegenden Verbesserungen im Bereich der Diversion nun endgültig ein
Instrument vorliegt, das zu einer echten Win-Win-Situation von Täter und Opfer
führt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
17.36
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächste
Rednerin: Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. – Bitte. (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Jetzt können wir über Salzburg weiterreden!)
17.37
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte nur eine kurze Ergänzung zu den Anmerkungen der Frau Abgeordneten Marek vornehmen. Als Bewährungshelferin kann ich das, glaube ich, auch kompetent sagen. Es ist nicht so, dass es neu ist, dass Opfer und Täter einander tatsächlich begegnen. Es ist vielmehr so, dass sich die Gerichtspraxis in den letzten Jahren sehr verändert hat, und zwar haben Staatsanwälte immer mehr in der Diversion Geldstrafen verhängt und keine anderen diversionellen Maßnahmen, wie zum Beispiel den außergerichtlichen Tatausgleich.
Im außergerichtlichen Tatausgleich begegnen sich eben genau Täter und Opfer. Ich habe das selbst auch miterlebt. Es ist dies eine andere Form der Schadenswiedergutmachung, die sehr viel besser wirkt.
Warum wird das nicht gemacht? – Das
ist teurer. Das wird Sie jetzt überraschen, dass Qualität teurer ist, es ist aber
so. Sie können nicht zu Diskontpreisen etwas bekommen, was einfach mehr Geld
kostet und was auch mehr Personen braucht, mehr Personen in den Gerichten,
aber auch mehr Personen in der Betreuung. Und das wird vermutlich auch dieses
neue Gesetz nicht verändern, sondern nur eine Maßnahme des Bundesministers,
neues Personal zu ermöglichen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.38
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Praßl. – Bitte.
17.38
Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Opfer einer Straftat zu werden, ist eine der schlimmsten Erfahrungen, die ein Mensch in seinem Leben machen kann. Diese Erkenntnis hat sich in den vergangenen Jahrzehnten in immer größeren Kreisen der Rechtswissenschaft durchgesetzt und gehört heute zum rechtspolitischen Allgemeingut.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser täterzentriertes Strafverfahren hat in der Praxis der vergangenen Jahrzehnte zu einer zwangsläufigen Vernachlässigung des Opfers geführt. Dass der Täter nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handels degradiert werden darf, ist eine uralte rechtsstaatliche Überzeugung. Dass aber auch das Opfer mehr als nur ein Beweismittel ist, wurde bisher nicht gebührend berücksichtigt. Besonders belastete Opfer sollten daher auch eine Unterstützung bekommen, zum Beispiel eine juristische und psychosoziale Prozessbegleitung.