Jarolim;
Kaipel, Kogler, Königsberger-Ludwig,
Krainer, Kräuter, Krist, Kummerer, Kuntzl;
Lackner, Lapp, Lichtenberger, Lunacek;
Maier Johann, Marizzi, Matznetter,
Moser Hans, Muttonen;
Niederwieser, Nürnberger;
Oberhaidinger, Öllinger;
Parnigoni, Pendl, Pfeffer, Pirklhuber,
Posch, Prähauser, Prammer, Puswald;
Rada Robert, Rest-Hinterseer, Riepl;
Sburny, Scharer, Schasching, Schieder,
Schönpass, Schopf, Silhavy, Sima, Spindelberger Erwin, Stadlbauer, Steier,
Stoisits;
Trunk;
Van der Bellen, Verzetnitsch;
Walther, Weinzinger, Wimmer, Wittmann,
Wurm.
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Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichts.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichts zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, dass die Abstimmung ebenfalls eine Stimmenmehrheit, aber nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erbracht hat. Auch hier liegt somit in zweiter Lesung kein Gesetzesbeschluss vor.
Die dritte Lesung muss daher entfallen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kollegen und Kolleginnen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Aufklärung über die Gebarung des Bundeskanzlers und aller Bundesminister betreffend Werkverträge, Beraterverträge, Verwaltungs-, Organisationsberatung und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Antrag ist verteilt worden.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Dr. Cap,
Dr. Kräuter, Mag. Gaßner und GenossInnen gemäß § 33 GOG
betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4,
F: 1 und G: 1 einzusetzen.