Gegenstand der Untersuchung:
Aufklärung über die Gebarung des
Bundeskanzlers sowie sämtlicher Bundesminister hinsichtlich der Vergabe,
Abwicklung und (Einsparungs-) Wirkung von Werkverträgen für externe Berater
betreffend Verwaltungs- und Organisationsberatung sowie Öffentlichkeitsarbeit
seit 4.2.2000.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch
Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum
Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bundeskanzleramtes
sowie sämtlicher Ressorts, deren Dienststellen und der ÖIAG im Zusammenhang mit
dem Untersuchungsgegenstand sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und
politische Verantwortlichkeiten überprüfen.
Begründung:
Mehrere Serienanfragen hinsichtlich der
durch die schwarz-blaue Bundesregierung beauftragten externen Berater ergaben,
dass seit 4.2.2000 mindestens 71.710.666 Euro für Verwaltungsberatung und
externe Werbedienstleister verschwendet wurden. Nicht in diese Berechnungen
sind die Werbeeinschaltungen der Bundesregierung während des
Nationalratswahlkampfes 2002 eingeflossen. Diese belaufen sich für die Zeit von
14.9.2002 bis zum 24.11.2002 hochgerechnet auf mindestens 1,9 Millionen
Euro. Daraus ergibt sich ein summiertes Beraterhonorar von mehr als
73,6 Millionen Euro oder einer Milliarde Schilling.
Ebenso unberücksichtigt blieben die
frustrierten Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene bzw. im Rahmen des
Bundesbedienstetensozialplan-Gesetzes in den Ruhestand bzw. in den
Karenzurlaub-Vorruhestand versetzte Beamte.
Laut Anfragenbeantwortungen zur
Anfragenserie der Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen wurden seit
9.9.2002 523 Bundesbedienstete gem. den §§ 22a und 22c des
Bundesbedienstetensozialplan-Gesetzes (sogenannte „Chance 55“) aus dem aktiven
Stand ausgelagert. Setzt man nun die durchschnittlichen Bruttojahreskosten für
die entsprechenden Bundesbediensteten mit 50.000 Euro an, so ergibt dies
eine monatliche Kostenbelastung in Höhe von 2,179.156 Euro. Das
entspricht einer Jahreskostenbelastung von mehr als 26 Millionen Euro.
Gleichzeitig erhöhten sich die Kosten
der Referenten in den Ministerbüros insofern, als in den einzelnen Büros der
Bundesminister bzw. der Staatssekretäre jeweils durchschnittlich 7,5
Referenten bedienstet sind und diese ein durchschnittliches Monatseinkommen
samt Überstunden von 7.630 Euro (Berechnungsbasis ergibt sich aus den
Erhebungsberichten zum Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses
betreffend Ministerbüros) beziehen.
Für die Gesamtanzahl von
Ministersekretären ergibt sich daher ein monatlicher Kostenansatz von
915.600 Euro, sohin Jahreskosten von fast 11 Millionen Euro.
Noch nie wurden entsprechend hohe
Ausgaben für externe Berater trotz Vorhandenseins eines entsprechenden
Beamtenapparates samt interner Ressortexperten durch eine Bundesregierung
getätigt. Trotz vermehrter Kritik an der kostenintensiven und ergebnisarmen
Auslagerung an Externe, wurden diese durch die Mitglieder der Bundesregierung
vor allem im Jahr 2003 vermehrt beauftragt.
Diese Auslagerungen führten
ausschließlich zu einer enormen Belastung des Steuerzahlers.