Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 156

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Gegenstand der Untersuchung:

Aufklärung über die Gebarung des Bundeskanzlers sowie sämtlicher Bundesminister hinsichtlich der Vergabe, Abwicklung und (Einsparungs-) Wirkung von Werkverträgen für externe Berater betreffend Verwaltungs- und Organisationsberatung sowie Öffent­lichkeitsarbeit seit 4.2.2000.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bun­deskanzleramtes sowie sämtlicher Ressorts, deren Dienststellen und der ÖIAG im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand sämtliche Sachverhalte auf recht­liche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.

Begründung:

Mehrere Serienanfragen hinsichtlich der durch die schwarz-blaue Bundesregierung beauftragten externen Berater ergaben, dass seit 4.2.2000 mindestens 71.710.666 Euro für Verwaltungsberatung und externe Werbedienstleister verschwen­det wurden. Nicht in diese Berechnungen sind die Werbeeinschaltungen der Bundes­regierung während des Nationalratswahlkampfes 2002 eingeflossen. Diese belaufen sich für die Zeit von 14.9.2002 bis zum 24.11.2002 hochgerechnet auf mindestens 1,9 Millionen Euro. Daraus ergibt sich ein summiertes Beraterhonorar von mehr als 73,6 Millionen Euro oder einer Milliarde Schilling.

Ebenso unberücksichtigt blieben die frustrierten Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene bzw. im Rahmen des Bundesbedienstetensozialplan-Gesetzes in den Ruhestand bzw. in den Karenzurlaub-Vorruhestand versetzte Beamte.

Laut Anfragenbeantwortungen zur Anfragenserie der Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen wurden seit 9.9.2002 523 Bundesbedienstete gem. den §§ 22a und 22c des Bundesbedienstetensozialplan-Gesetzes (sogenannte „Chance 55“) aus dem akti­ven Stand ausgelagert. Setzt man nun die durchschnittlichen Bruttojahreskosten für die entsprechenden Bundesbediensteten mit 50.000 Euro an, so ergibt dies eine monat­liche Kostenbelastung in Höhe von 2,179.156 Euro. Das entspricht einer Jahres­kostenbelastung von mehr als 26 Millionen Euro.

Gleichzeitig erhöhten sich die Kosten der Referenten in den Ministerbüros insofern, als in den einzelnen Büros der Bundesminister bzw. der Staatssekretäre jeweils durch­schnittlich 7,5 Referenten bedienstet sind und diese ein durchschnittliches Monats­einkommen samt Überstunden von 7.630 Euro (Berechnungsbasis ergibt sich aus den Erhebungsberichten zum Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses betreffend Ministerbüros) beziehen.

Für die Gesamtanzahl von Ministersekretären ergibt sich daher ein monatlicher Kos­tenansatz von 915.600 Euro, sohin Jahreskosten von fast 11 Millionen Euro.

Noch nie wurden entsprechend hohe Ausgaben für externe Berater trotz Vorhanden­seins eines entsprechenden Beamtenapparates samt interner Ressortexperten durch eine Bundesregierung getätigt. Trotz vermehrter Kritik an der kostenintensiven und ergebnisarmen Auslagerung an Externe, wurden diese durch die Mitglieder der Bundesregierung vor allem im Jahr 2003 vermehrt beauftragt.

Diese Auslagerungen führten ausschließlich zu einer enormen Belastung des Steuer­zahlers.

 


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