Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 157

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Mit der Vergabe von Beraterverträgen in Höhe von 1,9 Millionen Euro durch die Bun­desministerin a.D. Forstinger und ihren Kabinettchef Miko beschäftigt sich seit mehreren Monaten die Staatsanwaltschaft Wien und es wurde diesbezüglich ein Strafverfahren gegen Kabinettchef Miko eingeleitet. Ob und in welcher Höhe Rückforderungsansprüche bzw. Regressansprüche durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie geltend gemacht wurden, blieb bisher unklar.

Sämtlichen Aufträgen ist gemein, dass immer wieder Problemstellungen bei der Vergabe dieser Werkverträge auftauchen, oft fehlt auch eine ausreichende Begrün­dung für die Vergabeentscheidung.

In zahlreichen Fällen wurden durch die einzelnen Ressorts sogenannte „Verfahrens­experten“ für die Vergabe von externen Beratungsverträgen auf Werkvertragsbasis herangezogen. Diesbezüglich ist anzumerken, dass in sämtlichen staatlichen Dienst­stellen grundsätzlich ausreichende fachspezifische Kompetenz der Mitarbeiter vor­handen ist, um Vergabeverfahren ohne externe Hilfe abzuwickeln.

Ein extrem negatives Beispiel für die Vergabe einer Leistung an einen externen Berater unter Zuziehung eines externen Vergabeexperten ist das Veräußerungsvorhaben des Bundesministers für Finanzen hinsichtlich der Bundeswohnungsgesellschaften. Allein für die Vorberatung dieses bisher nicht realisierten Projektes, wurden durch Finanz­minister Grasser 10,9 Millionen Euro für Beratungskosten an externe Berater ver­schleudert, darunter mehrere Rechtsanwaltskanzleien und die Lehman & Brothers Bankhaus AG, an die exakt 10,23 Millionen Euro an Beratungssalär gingen.

Ein ebenso teurer Beratungsfehler unterlief bei der Vergabe des Projektes „Adonis“ durch den Bundesminister für Inneres, diesbezüglich scheiterte die Herstellung eines bundesweiten Funknetzes für Blaulichtdienste an den fremd erstellten Ausschreibungs­bedingungen sowie an der Definition von Funkprioritäten und der entsprechenden Zusammenarbeit der Nutzer.

Auffällig an den diversen Vergaben der Ministerien ist vor allem auch der Umstand, dass sich in vielen Fällen persönliche Beziehungen zwischen den auftraggebenden Ministern und den jeweiligen Unternehmens- und Werbeberatern nachweisen lassen. Ein Kontrollproblem resultiert auch aus dem Umstand, dass bisher keine Informationen über Zahlungsflüsse in Form von Subvergaben durch die Bundesminister offengelegt wurden. Die Erstellung der KHG-Homepage zeigte klar, dass Netzwerke rund um den politischen Entscheidungsträger – getarnt als Subauftragnehmer – durch dessen Ver­gaben profitieren.

Ebenso unklar wie die tatsächlichen Geldflüsse im Rahmen dieser 73,6 Millionen Euro Aufträge sind deren Abwicklungsstatus und Einsparungswirkungen.

Aus der enormen Kostenhöhe sowie den genannten Fakten und Darstellungen ist die sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geboten.

Unter einem verlangen die unterzeichneten Abgeordneten gem. § 33 Abs. 2 GOG die Abhaltung einer kurzen Debatte über diesen Antrag.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Debatte geht eine Wortmeldung des Antragstellers voraus.

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Dr. Cap. Redezeit: 10 Minuten. Alle anderen Abgeordneten 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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