Mit der Vergabe von Beraterverträgen in
Höhe von 1,9 Millionen Euro durch die Bundesministerin a.D. Forstinger
und ihren Kabinettchef Miko beschäftigt sich seit mehreren Monaten die
Staatsanwaltschaft Wien und es wurde diesbezüglich ein Strafverfahren gegen
Kabinettchef Miko eingeleitet. Ob und in welcher Höhe Rückforderungsansprüche
bzw. Regressansprüche durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie geltend gemacht wurden, blieb bisher unklar.
Sämtlichen Aufträgen ist gemein, dass
immer wieder Problemstellungen bei der Vergabe dieser Werkverträge auftauchen,
oft fehlt auch eine ausreichende Begründung für die Vergabeentscheidung.
In zahlreichen Fällen wurden durch die
einzelnen Ressorts sogenannte „Verfahrensexperten“ für die Vergabe von
externen Beratungsverträgen auf Werkvertragsbasis herangezogen. Diesbezüglich
ist anzumerken, dass in sämtlichen staatlichen Dienststellen grundsätzlich
ausreichende fachspezifische Kompetenz der Mitarbeiter vorhanden ist, um
Vergabeverfahren ohne externe Hilfe abzuwickeln.
Ein extrem negatives Beispiel für die
Vergabe einer Leistung an einen externen Berater unter Zuziehung eines externen
Vergabeexperten ist das Veräußerungsvorhaben des Bundesministers für Finanzen
hinsichtlich der Bundeswohnungsgesellschaften. Allein für die Vorberatung
dieses bisher nicht realisierten Projektes, wurden durch Finanzminister
Grasser 10,9 Millionen Euro für Beratungskosten an externe Berater verschleudert,
darunter mehrere Rechtsanwaltskanzleien und die Lehman & Brothers Bankhaus
AG, an die exakt 10,23 Millionen Euro an Beratungssalär gingen.
Ein ebenso teurer Beratungsfehler
unterlief bei der Vergabe des Projektes „Adonis“ durch den Bundesminister für
Inneres, diesbezüglich scheiterte die Herstellung eines bundesweiten Funknetzes
für Blaulichtdienste an den fremd erstellten Ausschreibungsbedingungen sowie
an der Definition von Funkprioritäten und der entsprechenden Zusammenarbeit der
Nutzer.
Auffällig an den diversen Vergaben der
Ministerien ist vor allem auch der Umstand, dass sich in vielen Fällen
persönliche Beziehungen zwischen den auftraggebenden Ministern und den
jeweiligen Unternehmens- und Werbeberatern nachweisen lassen. Ein
Kontrollproblem resultiert auch aus dem Umstand, dass bisher keine
Informationen über Zahlungsflüsse in Form von Subvergaben durch die
Bundesminister offengelegt wurden. Die Erstellung der KHG-Homepage zeigte klar,
dass Netzwerke rund um den politischen Entscheidungsträger – getarnt als
Subauftragnehmer – durch dessen Vergaben profitieren.
Ebenso unklar wie die tatsächlichen
Geldflüsse im Rahmen dieser 73,6 Millionen Euro Aufträge sind deren
Abwicklungsstatus und Einsparungswirkungen.
Aus der enormen Kostenhöhe sowie den
genannten Fakten und Darstellungen ist die sofortige Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses geboten.
Unter einem verlangen die
unterzeichneten Abgeordneten gem. § 33 Abs. 2 GOG die Abhaltung einer
kurzen Debatte über diesen Antrag.
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Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Debatte geht eine Wortmeldung des Antragstellers voraus.
Das Wort erhält Herr Abgeordneter Dr. Cap. Redezeit: 10 Minuten. Alle anderen Abgeordneten 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.