Musskriterien wurden in Sollkriterien ohne
nachvollziehbare Begründung umgewandelt;
neue Entscheidungskriterien wurden ohne
nachvollziehbare Dokumentation in das bereits laufende Vergabeverfahren
einbezogen;
die Kostendarstellung im Zuge des
Ministerratsvortrages zur Typenentscheidung wurde unrichtig wiedergegeben;
Akten hinsichtlich eines anders lautenden
Ministerratsvortrages, die einen anderen Bieter begünstigten, waren im Zuge der
Rechnungshofprüfung nicht auffindbar;
die Beurteilung der Gegengeschäfte erschien
als nicht nachvollziehbar, ebenso eine entsprechende Kommunikation zwischen den
BMLV und dem BMWA;
es erfolgte keine Überprüfung der
tatsächlichen Leistungsfähigkeit des angebotenen Kampfflugzeuges des Typs
Eurofighter.
Erhebliche Zweifel bestehen an der
Einhaltung des Liefertermins sowie der grundsätzlichen Einsatzfähigkeit des
ausgewählten Flugzeugtyps. Dem gegenüber stehen exorbitant hohe
Lebenszykluskosten.
Auffällig
ist, dass die Prüfung des Rechnungshofes für ein Kaufvorhaben von 24 Abfangjägern
durchgeführt wurde, durch die österreichische Bundesregierung aber 18 Geräte
angekauft werden. Der Rechnungshof gab in diesem Zusammenhang zu bedenken,
dass eine Verringerung der laut Angebotseinholung und Bewertung vorgegebenen
Stückzahl von 24 Kampfflugzeugen eine Neuausschreibung erforderlich machen
würde, wenn durch die Verringerung der Stückzahl die Bieterreihung geändert
würde.
Ging der Ministerratsvortrag von
1,791 Milliarden Euro für 24 einsitzige Flugzeuge aus, so erhöhten sich
diese Kosten auf einen zu erwartenden Beschaffungspreis von rund
2,767 Milliarden Euro. Darin noch nicht enthalten sind die Ausgaben für
die Adaptierung der fliegerischen Infrastruktur, des Radars, des Funks usw.
Durch den Rechnungshof wurden bisher nur die
Vorgänge bis zum Ministerratsbeschluss vom 2. Juli 2002 geprüft, eine
Prüfung hinsichtlich der Reduktion der Abfangjägeranzahl bis hin zur
Vertragsunterzeichnung ist anhängig. Mögliche Parteienfinanzierungen bzw.
Geldflüsse (sogenannte „wirtschaftliche Interessen“) außerhalb des
Ausschreibungsprozesses konnten seitens des Rechnungshofes keiner Kontrolle
unterzogen werden.
Aus all den genannten Fakten und
Darstellungen ist die sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und
ein sofortiger Stopp der laufenden Abfangjägerbeschaffung geboten.
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Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Durchführung einer Debatte ist nicht beantragt worden. Daher kommen wir sogleich zur Abstimmung über diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zustimmen, um ein Zeichen. – Der Antrag bleibt in der Minderheit, er ist daher abgelehnt.