Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 54. Sitzung / Seite 70

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Musskriterien wurden in Sollkriterien ohne nachvollziehbare Begründung umgewandelt;

neue Entscheidungskriterien wurden ohne nachvollziehbare Dokumentation in das bereits laufende Vergabeverfahren einbezogen;

die Kostendarstellung im Zuge des Ministerratsvortrages zur Typenentscheidung wur­de unrichtig wiedergegeben;

Akten hinsichtlich eines anders lautenden Ministerratsvortrages, die einen anderen Bieter begünstigten, waren im Zuge der Rechnungshofprüfung nicht auffindbar;

die Beurteilung der Gegengeschäfte erschien als nicht nachvollziehbar, ebenso eine entsprechende Kommunikation zwischen den BMLV und dem BMWA;

es erfolgte keine Überprüfung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des angebotenen Kampfflugzeuges des Typs Eurofighter.

Erhebliche Zweifel bestehen an der Einhaltung des Liefertermins sowie der grund­sätzlichen Einsatzfähigkeit des ausgewählten Flugzeugtyps. Dem gegenüber stehen exorbitant hohe Lebenszykluskosten.

Auffällig ist, dass die Prüfung des Rechnungshofes für ein Kaufvorhaben von 24 Ab­fangjägern durchgeführt wurde, durch die österreichische Bundesregierung aber 18 Geräte angekauft werden. Der Rechnungshof gab in diesem Zusammenhang zu be­denken, dass eine Verringerung der laut Angebotseinholung und Bewertung vorge­gebenen Stückzahl von 24 Kampfflugzeugen eine Neuausschreibung erforderlich machen würde, wenn durch die Verringerung der Stückzahl die Bieterreihung geändert würde.

Ging der Ministerratsvortrag von 1,791 Milliarden Euro für 24 einsitzige Flugzeuge aus, so erhöhten sich diese Kosten auf einen zu erwartenden Beschaffungspreis von rund 2,767 Milliarden Euro. Darin noch nicht enthalten sind die Ausgaben für die Adaptierung der fliegerischen Infrastruktur, des Radars, des Funks usw.

Durch den Rechnungshof wurden bisher nur die Vorgänge bis zum Ministerrats­beschluss vom 2. Juli 2002 geprüft, eine Prüfung hinsichtlich der Reduktion der Abfangjägeranzahl bis hin zur Vertragsunterzeichnung ist anhängig. Mögliche Par­teienfinanzierungen bzw. Geldflüsse (sogenannte „wirtschaftliche Interessen“) außer­halb des Ausschreibungsprozesses konnten seitens des Rechnungshofes keiner Kontrolle unterzogen werden.

Aus all den genannten Fakten und Darstellungen ist die sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und ein sofortiger Stopp der laufenden Abfangjäger­be­schaffung geboten.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Durchführung einer Debatte ist nicht beantragt worden. Daher kommen wir sogleich zur Abstimmung über diesen Antrag auf Ein­setzung eines Untersuchungsausschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag auf Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses zustimmen, um ein Zeichen. – Der Antrag bleibt in der Minder­heit, er ist daher abgelehnt.

 


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