Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den
Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1
einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Aufklärung der Vorwürfe möglicher
Geldflüsse, „nützlicher Aufwendungen“ und Manipulationen des Vergabeverfahrens
im Zuge der Beschaffung von Kampfflugzeugen für das österreichische Bundesheer
seit April 2001;
Aufklärung von Einflussnahmen auf
Entscheidungsträger und Spitzenrepräsentanten der Regierungsparteien in der
XXI. und XXII. Gesetzgebungsperiode im gegenständlichen Vergabeverfahren;
Aufklärung des Vorwurfs der Verfolgung von
„wirtschaftlichen (Eigen-)interessen“ von politischen Parteien und persönlichen
Interessen von Regierungsmitgliedern im Zuge der gegenständlichen Vergabe;
Aufklärung darüber, ob es im Zusammenhang
mit diesem Sachverhalt – bedingt durch die Verfolgung „wirtschaftlicher
(Eigen-)interessen“ oder Manipulationen durch Entscheidungsträger im
Vergabeverfahren – zu Nachteilen für die österreichischen SteuerzahlerInnen
gekommen ist;
Aufklärung über die tatsächlich durch die
betroffenen Minister abgeschlossenen Verträge bzw. Vorverträge sowie
Rücktrittsmöglichkeiten und Schadenersatzfolgen aus diesen Vereinbarungen;
Aufklärung über die Vorgänge rund um die
Ministerratsentscheidung am 2. Juli 2002 hinsichtlich der Meinungsbildung
von Bundesminister Grasser, Bundesminister Scheibner und Bundeskanzler
Schüssel;
Aufklärung über den Abschluss von
Kompensationsgeschäften sowie deren Einfluss auf die Kaufentscheidung;
Aufklärung
hinsichtlich der Reduktion der Kampfflugzeugstückzahl von 24 Geräten auf 18
unter Nichteinhaltung des selbst gewählten Vergabeverfahrens;
Aufklärung über die durch die
Bundesregierung abgeschlossene Anmietung von Kampfflugzeugen zur Überbrückung
des Zeitraumes bis zur Eurofighter-Auslieferung;
Untersuchung der rechtlichen und politischen
Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch
Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum
Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bundeskanzleramtes,
des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für
Landesverteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und
anderer Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand
alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten
überprüfen.
Begründung:
Die jüngsten Erkenntnisse des Rechnungshofes
weisen erhebliche Mängel im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von 24
Kampfflugzeugen nach: