Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 32

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Beim jetzigen Tagesordnungspunkt geht es darum, dass vom Jahr 1996 bis zum Jahr 2001 rund 60 000 Mütter, Väter Zuschüsse zum Karenzgeld bezogen haben; ein­kommensschwache Eltern, die in dieser Zeit auf Grund ihres Einkommens kein Aus­kommen hatten, weshalb sie zusätzlich vom Staat Zuschüsse bekamen.

Heute stimmen wir über eine Gesetzesänderung ab, die unklare Regelungen beseitigt. Diese Bundesregierung verzichtet auf die Rückforderung für die Jahre 1996 bis 2001 und stellt somit ihre Familienfreundlichkeit wieder einmal tatkräftig unter Beweis.

Ich habe schon erwähnt, dass das richtig ist, denn es kann nicht sein, dass gerade Paare oder Alleinerziehende mit geringem Einkommen erst nach sieben Jahren erst­mals aufgefordert werden, diesen Zuschuss zurückzuzahlen.

Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Zusammenhang möchte ich schon anmer­ken, dass diese Rückzahlungspflicht im Zuge des ersten Sparpakets unter einer von der SPÖ geführten Regierung, nämlich von Bundeskanzler Franz Vranitzky, und unter einem SPÖ-Finanzminister, und zwar Viktor Klima (Abg. Mag. Prammer: Sie wissen, wer damals Familienminister war?! Wer war Familienminister?) – es gehört in den Finanzbereich hinein –, eingeführt wurde. (Abg. Mag. Wurm: Bartenstein! Bartenstein!)

Es ist hochinteressant, dass wir jetzt unter dieser Bundesregierung zwischen ÖVP und FPÖ diese Maßnahmen aus der SPÖ-Regierung wieder wettmachen. Ich glaube, dass die Rückzahlungspflicht ... (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Haupt.) – Man muss schon klar sagen, wer damals die Mehrheit hatte, wer damals Frauenminis­terin war (Abg. Mag. Wurm: Und wer Familienminister war!) – haben Sie das verges­sen – und wer Bundeskanzler war. Der Erste gibt den Ton an, das ist überall so, das wissen Sie ganz genau! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte auch erwähnen, dass es dieser Regierung gelungen ist, jetzt eine klare Regelung beim Kinderbetreuungsgeld zu machen, und zwar dass es weiterhin die Möglichkeit dieses Darlehens für Familien, die ein geringes Einkommen haben, gibt, aber auch die klare Regelung, dass die Mütter wissen, dass sie die Väter der Kinder über diese Maßnahme informieren müssen.

Nun zu ein paar anderen Punkten – man kann es nicht oft genug sagen –: Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Bundesregierung setzt eindeutig nachvollziehbare Maßnahmen in der Familienpolitik. Laut einer Statistik von EUROSTAT liegt Österreich im EU-Vergleich bei Barleistung an hervorragender zweiter Stelle hinter Luxemburg. Hier kommen wir auch nicht daran vorbei, wegweisende Familienleistungen noch ein­mal zu erwähnen, weil es notwendig und wichtig ist.

Noch einmal: Das Kinderbetreuungsgeld ist, obwohl die Opposition das nicht wahr­haben will, eine Förderung für Familien, die die Geburtenzahlen in einigen Ländern steigen lässt. Weiters: Vervierfachung der Zuverdienstgrenze, Erhöhung der Familien­beihilfe, Einführung der Familienhospizkarenz und – ganz wichtig – auch die Sicherung der Pensionen, Erhöhung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten von 18 auf 24 Monate. Die Bemessungsgrundlage für die Bewertung von Kindererziehungszeiten wird auf mehr als 200 Prozent angehoben, pro Kind drei Jahre weniger Durchrech­nungszeit. Die kommende Elternteilzeit, die Familienmaßnahmen in der Steuerreform – allein der Alleinverdienerabsetzbetrag in der Höhe von 364 €. Das bedeutet nahezu eine Verdoppelung des Absetzbetrags für alle Alleinverdiener mit zwei Kindern. Die An­hebung der Zuverdienstgrenze, die Anhebung des Pendlerpauschales – ich könnte die Aufzählung noch fortsetzen, sei es im Kinderbetreuungsbereich, wo durch die Initiative von Bundesministerin Gehrer mehr als 40 000 Nachmittagsbetreuungsplätze eingeführt werden.

 


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