durch den Schwarzarbeitsmarkt, und nicht dadurch, dass ab 1. Mai 2004 die Grenzen offen sind, nach unten geradezu wegbricht. Ja, das ist ein Riesenproblem.
Alle Länder, die einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt haben – das letzte diesbezügliche Land war Großbritannien –, haben positive Erfahrungen damit gemacht (Zwischenrufe des Abg. Dr. Mitterlehner), weil das eben einen Orientierungslohn darstellt. – Herr Kollege Mitterlehner, hören Sie mir genau zu! (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Dr. Mitterlehner.)
Es hat eine intensive Debatte – auch in der Wochenzeitung „Die Zeit“ – zum gesetzlichen Mindestlohn gegeben; Sie sollten das nachlesen. Ich könnte Ihnen noch viele andere Debattenbeiträge dazu bringen, in denen klar zum Ausdruck kommt, dass der gesetzliche Mindestlohn ein Orientierungslohn ist – und das selbst für den Schwarzarbeitsmarkt.
Aber genau das wollen Sie nicht! Sie von ÖVP und FPÖ wollen doch, dass das Lohnniveau auf dem Schwarzarbeitsmarkt in Konkurrenz steht mit jenem auf dem legalen Arbeitsmarkt! Und da frage ich mich schon: Was ist eigentlich Ihr Interesse? Sie drängen mit dieser Beschränkung für den gesetzlichen Arbeitsmarkt für die Erweiterungsländer diese Personengruppen ganz bewusst in den Schwarzarbeitsbereich hinein! Kann das wirklich Ihr Interesse sein? (Widerspruch des Abg. Dr. Mitterlehner.) – Aber Sie tun’s! Sie sagen zwar nein, das ist nicht unser Interesse, schaffen aber mehrere Gruppen von Beschäftigten in unserem Lande, nicht jedoch die Möglichkeiten und Voraussetzungen, die dem Abhilfe schaffen würden.
Herr Kollege Mitterlehner, ich weiß schon: Auch der gesetzliche Mindestlohn ist kein Allheilmittel; ein gesetzlicher Mindestlohn wäre nur eine Maßnahme. – Das Institut der Verbandsklage, das gerade Ihre (in Richtung ÖVP) Interessenvertretungen, aber auch die der Arbeitnehmer befähigen würde, gegen die schwarzen Schafe in den jeweiligen Bereichen Klage zu erheben, weil sie Schwarzarbeitnehmer beschäftigen, weil es Schwarzunternehmer gibt, verweigern sie.
Es gäbe auch noch die Möglichkeit, im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes eine Legalisierungsklausel zu schaffen, müssen wir doch sehen, dass beispielsweise im Gastgewerbebereich – Kollege Mitterlehner weiß das sicherlich –, auch in vielen anderen Bereichen, diejenigen, die schwarz beschäftigt werden, gar keine andere Möglichkeit haben, als in ihrem Verhältnis ganz „dicht“ beim Schwarzunternehmer, der sie beschäftigt, zu bleiben. Da passt kein Löschblatt zwischen diese beiden – und das, obwohl sie völlig unterschiedliche Interessen haben! Da arbeiten Leute monatelang, werden nicht oder nur schlecht bezahlt, bekommen kaum einen Lohn, dann aber, wenn sie – im schlimmsten Fall für sie – erwischt werden, werden sie abgeschoben, ohne dass sie den Lohn nachbezahlt bekommen.
Man könnte sagen, die bestehenden Regelungen, was die Abschiebung von Schwarzarbeitnehmern betrifft, dienen geradezu dazu, den Schwarzarbeitsmarkt zu fördern! Für jeden, der jemanden schwarz beschäftigt, ist das doch geradezu eine Mezzie, und vielleicht geht der selbst zur Behörde und macht eine Anzeige, denn das kommt ihn immer noch billiger, als wenn er die Person, die er oft monatelang zu einem schlechten Lohn beschäftigt oder gar nicht bezahlt hat, ordentlich und nach einem gesetzlichen Mindestlohn bezahlen müsste.
Es gäbe viele Möglichkeiten – einige wollte ich nur andeuten –, für geordnete Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen, Maßnahmen, die sicherstellen könnten, dass jene Betriebe und Unternehmen in Österreich, die sich an die Gesetze halten – und da spreche ich jetzt gar nicht von den Steuergesetzen, Herr Kollege Mitterlehner, wo Sie ja ungleiche Verhältnisse herstellen wollen –, nicht darunter leiden müssten, dass da