Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 67

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übliche Praxis ist. Nein, das könne in einem Rechtsstaat wie Österreich nicht sein, das gebe es nur unter totalitären Regimen, haben Sie da gesagt, das fällt nur der FPÖ ein, und so weiter, und so fort. Tatsache ist, wenn Sie die Schwarzarbeit wirklich bekämp­fen wollen, dann müssen Sie auch jenen Personen, die das kontrollieren, die Legitima­tion geben. Wir setzen das nun um. (Abg. Öllinger deutet in Richtung ÖVP-Klubvor­sitz.)

Sie brauchen jetzt nicht auf Mitterlehner hinzuzeigen. (Abg. Öllinger: Nein, dort hinun­ter!) Ich bin auch kein Verteidiger des Kollegen Mitterlehner – das kann er selbst tun –, aber wir wissen, dass die Unternehmen durch andere Unternehmen, die Schwarzarbei­ter beschäftigen und Schwarzarbeit leisten, total unter Druck kommen und selbst bestrebt sind, dass dort die Schwarzarbeit wegkommt und nicht weiter existiert, keine Frage! (Zwischenruf der Abg. Hagenhofer.)

Frau Kollegin Hagenhofer, Sie werden doch nicht ernstlich gegen diese Übergangs­bestimmungen sein, die wir jetzt schaffen? – Die sind notwendig, diese siebenjährige Übergangsfrist – zwei plus drei plus zwei – brauchen wir! Das ist unbedingt notwendig, damit der österreichische Arbeitsmarkt geschützt wird, damit nicht mehr Zuwanderer hereinkommen, damit die anderen Staaten die Möglichkeit haben, wirtschaftlich und bei der Arbeitslosenrate aufzuholen.

Ich habe hier ein Papier von der Bundesarbeitskammer, da steht genau drin, wie sich die Arbeitslosigkeit in den Beitrittsländern entwickelt und wo sie sich im Vergleich zu Österreich befindet, wie die Höhe des Lohnniveaus in den Beitrittsstaaten und bei uns ist. Es ist ja heute schon erwähnt worden, dass es in der Europäischen Union eine durchschnittliche Arbeitslosigkeit von 7,8 Prozent gibt. Diese beträgt in den Beitrittslän­dern 14,9 Prozent, und bei den unter 25-Jährigen – das ist genau jener Personenkreis, der eher wandert, weil er in den eigenen Staaten nicht solche Wurzeln hat und die Existenz erst aufbaut – liegt sie bei 32,6 Prozent.

Ich bin auch froh darüber, dass die Bundesarbeitskammer hierzu kritische Anmerkun­gen anbringt, denn in der Vergangenheit war das ja nicht so. Als Österreich der EU beigetreten ist und bevor die österreichische Bevölkerung darüber abgestimmt hat, gab es gemeinsame Veranstaltungen der Sozialpartner – des Gewerkschaftsbundes, der Arbeiterkammer mit der Wirtschaftskammer, mit der Industriellenvereinigung –, da ist man hinein in die Betriebe gegondelt und hat den Arbeitnehmern das Blaue vom Himmel herunter erzählt. Das hat man ihnen erzählt, und Frau Ederer hat noch einen Punkt draufgegeben: Jeder wird um 1 000 S mehr im Sackl haben, pro Monat! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ein Tausender mehr, jawohl! Lüge!) Wo ist denn der Tausender? Ich frage alle Arbeitnehmer in Österreich, auch hier auf der Galerie: Haben Sie sich 1 000 S erspart? – Nein, Sie haben sich keine 1 000 S erspart, als Österreich der EU beigetreten ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Jetzt hat die Arbeiterkammer Gott sei Dank etwas umgedacht und macht dazu auch kritische Bemerkungen, was ich gut finde. Es sollten nicht nur positive Bemerkungen dabei sein, sondern auch kritische. Das finde ich ausgezeichnet.

Was das Lohnniveau in den Beitrittsstaaten betrifft, vor allem in den näheren wie der Slowakei, Tschechien und so weiter, wird im Vergleich zu solchen Ländern in Öster­reich der sechsfache Lohn bezahlt. Wenn ein Arbeitnehmer von der ärmsten Region dieses Beitrittslandes in eine andere wechselt, zum Beispiel in der Tschechischen Republik nach Prag, so hat er dort das 1,6-Fache mehr – nur um ein Beispiel zu nennen –, wenn er nach Österreich kommt, hat er das Sechsfache mehr. Deswegen sind diese Übergangsbestimmungen enorm wichtig, nicht aber sofortige Freizügigkeit auf dem österreichischen Arbeitsmarkt. Um nicht mit billigen Arbeitskräften ein Lohn-


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