Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 75

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diesen Fragen näher zu erläutern. Als diese beiden Abkommen zwischen Bartenstein und seinem tschechischen Kollegen unterzeichnet wurden, wurden wahrscheinlich – da bin ich ganz sicher – Fotos gemacht, waren Zeitungen dabei, und es wurde damals sicherlich auch so kommuniziert, dass jeder glauben musste, das ist alles schon ge­schehen, aber das hat nie das Parlament passiert.

Jetzt gibt es die Frage der vereinbarten Übergangsregelungen. Und was tut Öster­reich? Jetzt wiederhole ich nicht all das, was Kollege Öllinger schon gesagt hat, ich sage nur noch einmal: Mit der maximal möglichen restriktivsten Vorgangsweise, die zulässig ist, geht Österreich hier vor.

Meine Damen und Herren! Wir sind ein Nachbarland von einigen EU-Erweiterungs­staaten: von Tschechien, der Slowakei, von Ungarn und Slowenien. Das unterscheidet uns von anderen Staaten. Es unterscheidet uns die Situation, die auch Herr Dr. Fassl­abend hier geschildert hat. Er sieht von seiner Wohnung die Hochhäuser von Bratislava. Ein Abgeordneter in Dänemark oder ein Abgeordneter in Schweden oder in Frankreich kann nicht behaupten, dass er das tut. Das ist der wesentliche Unterschied in der Betroffenheit zwischen österreichischen Bürgern und Bürgerinnen – und auch Abgeordneten wie etwa Herrn Kollegen Fasslabend – und Kollegen in anderen Län­dern.

Darum bitte ich Sie wirklich, hier vorsichtig zu sein, wenn Sie mit diesen zum Teil salbungsvollen Worten kommen und immer wieder sagen, wie wichtig es sei, dass Europa wächst, und wie wichtig der 1. Mai sei, ab dem wir alle sozusagen in einem Europa sind, und dann auch noch sagen: Ich sehe die vor 15 Jahren noch hinter dem Eisernen Vorhang gelegenen Hochhäuser von Bratislava, und ich freue mich über die Freizügigkeit, dass man sich jetzt über die Grenzen hinweg ohne irgendwelche Restrik­tionen austauschen kann! – aber wenn es ums Geld geht, dann hört sich die Freund­schaft auf, dann wird mit zum Teil wirklich niedrigen Argumenten in der österrei­chischen Bevölkerung Angst erzeugt und geschürt. Und da entlasse ich keine einzige Partei aus der Verantwortung. Es gibt keine, die das nicht tut, ob Sozialdemokraten, ob ÖVP; die Freiheitlichen brauche ich gar nicht zu erwähnen, denn die tun das eigentlich ausschließlich und nichts anderes, obwohl sie Regierungspartei sind.

Wenn es jedoch einmal darum geht, zu beweisen, dass man tatsächlich europatauglich ist – und damit schaffen wir, das gebe ich zu, weder für einen neuen EU-Bürger aus Tschechien oder Ungarn, aus der Slowakei, aus Polen oder aus Slowenien, um nur die Nachbarregionen zu apostrophieren, einen Arbeitsplatz, denn wo gibt es denn eine Arbeitsplatzgarantie? –, gibt es nicht einmal für die, die es wollen, die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz zu finden, weil wir halt hier so maximal restriktiv wie nur irgend mög­lich und so mutlos, wie diese Regierung in vielen Fragen vorgeht, vorgehen.

Deshalb bringe ich jetzt den zu Beginn erwähnten Antrag zur Verlesung:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Terezija Stoisits, Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Ratifizierung von zwei Abkommen zwischen Österreich und Tschechien

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert – das zu tun, das ist jetzt ein Einschub, Herr Präsident, was sie vor drei Jahren vorgehabt hat, was sie schon unterzeichnet hat, nämlich –, das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Beschäftigung in Grenzzonen


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