Ebene der Europäischen Union. (Abg. Mag. Wurm: Da ist diese Regierung in Verzug!) Wir wissen ganz genau, dass EUROPOL irrsinnige Schwierigkeiten betreffend Zusammenarbeit hat. Da kann also sehr wohl noch etwas getan werden, und darüber muss sehr wohl noch sehr viel diskutiert werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abgesehen von den Einwänden des Herrn Abgeordneten Pilz: Ich glaube, es zahlt sich wirklich aus, dass wir darüber einmal reden. Ich möchte etwas aus dem Verfassungsschutzbericht zitieren. Dieser führt sonst immer nur ein Schattendasein und wird wenig gelesen. Anlässlich des letzten terroristischen Anschlages in Madrid kommt uns jedoch wieder ins Bewusstsein, wie wichtig es ist, sich darüber zu informieren, wie es diesbezüglich in Österreich ausschaut.
In diesem Bericht des Verfassungsschutzes ist zu lesen, dass die Mehrzahl der wesentlichen Organisationen des islamischen Extremismus – egal, ob sie aus der Türkei, dem arabischen Bereich, dem indischen Subkontinent oder aus Afghanistan stammen – im Bundesgebiet vertreten und Teil eines internationalen Netzwerkes ist. Hier in Österreich sind viele dieser Organisationen zugelassen, die beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland verboten sind, wie etwa die Islamische Befreiungspartei oder die PKK. Auch der „Kalifatstaat“ ist beispielsweise in Deutschland verboten, weil von diesem die Gewaltanwendung als politisch relevantes Mittel propagiert wird. – In Österreich sind wir da großzügiger.
Unter diesem Blickwinkel, nämlich dass die wesentlichen Organisationen hier vertreten sind, scheint es natürlich auch von besonderer Bedeutung zu sein, dass nach dem Anschlag vom 11. September 2001 in den USA im Rahmen dieser Organisationen eine Schwerpunktverlagerung festgestellt wurde, und zwar von humanitären Aktionen, die diese Organisationen auch zu ihrem Mittelpunkt gemacht haben, hin zur Verbreitung des Islams in den westlichen Ländern.
Welche Auswüchse diese Entwicklung haben kann, wissen wir beziehungsweise ersehen wir daraus, dass in gewissen Moscheen radikale Inhalte weitergegeben werden: Es wird zum Kampf gegen den Staat, in dem man lebt, aufgerufen. Es wird zu Terrorismus und Kampf gegen den Verfassungsstaat aufgerufen.
Ohne jetzt in Österreich Angst schüren zu
wollen: Ich glaube, wir müssen wirklich nüchtern an das Problem herangehen, und
wir müssen uns sehr wohl dessen bewusst sein, dass wir nicht immer die Insel
der Seligen sind, sondern dass wir selbstverständlich auch Gefahren ins Auge
sehen müssen, und zwar ganz besonders auch deshalb, weil in Österreich sehr
viele internationale Organisationen etabliert sind, die das Ziel solcher
terroristischen Angriffe werden können.
Die österreichische Bevölkerung sieht diese Bedrohung sehr realistisch: 63 Prozent fürchten sich vor einem Terroranschlag, 87 Prozent wünschen, dass die Regierung ausreichende Vorsorge trifft. Und die österreichische Bundesregierung hat auch Vorsorge getroffen, meine sehr geehrten Damen und Herren. So ist beispielsweise die Umsetzung der Resolution des UN-Sicherheitsrates vorangegangen; im Wesentlichen ist sie erfolgt.
Weiters wurden im Justizbereich wesentliche Angleichungen vorgenommen. Es ist zur Schaffung neuer Tatbestände gekommen: Für terroristische Vereinigungen gibt es die Strafdrohung bis 15 Jahre. Der Tatbestand Terrorismusfinanzierung wurde eingeführt. Allgemeine Delikte, die unter dem Gesichtspunkt Terrorismus begangen werden, haben nun einen höheren Strafrahmen.
Ich weiß schon, dass uns die schönen Bestimmungen im Strafgesetzbuch gar nichts nützen, wenn wir die Täter nicht erwischen. Deshalb liegt auch die Zukunft der Terro-