Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 183

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durch eine Volksabstimmung daran gehindert worden ist. – Damit sind wir schon beim Punkt: Island, Norwegen und Liechtenstein sind derzeit jene drei Staaten, die außer den EU-Staaten zum EWR gehören.

Nunmehr wurde im Vertrag mit den zehn Kandidatenländern für den Beitritt zur Euro­päischen Union vereinbart, dass diese zehn Länder auch dem EWR beitreten müssen; das ist Teil des Beitrittsvertrages. Daher muss nun dieser Vertrag sowohl von den EU-Mitgliedern als auch von diesen anderen drei Staaten ratifiziert werden.

Es hat ein bisschen gedauert, bis man zu einer Lösung gekommen ist. Zwei Probleme galt es zu lösen.

Das eine Problem betraf die Frage des Fischfangs. – Als Österreich und Norwegen mit Schweden und Finnland seinerzeit die berühmten vier Tage und drei Nächte in Brüssel verhandelt haben, haben die Experten der EU immer gesagt: Was für Österreich der Transit, ist für Norwegen der Fisch! Und dem war auch so. Es war sicher auch einer der Gründe dafür, dass dieses Abkommen, das Norwegen verhandelt hatte, von der Bevölkerung abgelehnt worden ist.

Letztlich ist es nun geglückt, in Bezug auf die Fischfangquoten und auch auf die Quo­ten für die Fischverarbeitung – was ja besonders für Polen und die baltischen Staaten sehr wichtig ist, aber eben auch für Island und Norwegen – zu einer Lösung zu kom­men. Heringe und Makrelen wurden genau gezählt und zugeordnet, das Problem ist damit gelöst.

Das zweite große Problem betraf die Frage der Beitragszahlungen. Es zahlen nun die drei Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein höhere Beiträge an die Staaten der Europäischen Union, weil ihnen ja auch ein größerer Wirtschaftsraum für ihre Volks­wirtschaften zur Verfügung steht. Dieses Geld wird vor allem für Sicherheitsprojekte, für Umweltprojekte und Regionalförderung in den neuen Beitrittsländern der Europäi­schen Union ausgegeben, ist also dort sicher sehr gut angelegt.

Es ist eine ganz wichtige Sache, dass die neuen EU-Staaten ebenfalls Mitglieder des EWR sind. Das ist auch für die Zukunft von Bedeutung, damit zum Beispiel Norwegen, sollte die Bevölkerung einmal eine andere Meinung haben, oder Island oder vielleicht sogar Liechtenstein leichter der Europäischen Union beitreten können.

Gerade Liechtenstein – dessen Fürst heute ja hier im Hause anwesend war – musste seine Freihandelsverbindungen mit der Schweiz wesentlich reduzieren und die Zollbe­stimmungen verschärfen, da die Schweiz nicht dem EWR beigetreten ist. Die Schweiz hat den Weg gewählt, durch sieben Sondervereinbarungen mit der EU eine stärkere Anbindung zu erlangen, will aber nicht Mitglied des EWR sein.

In diesem Sinne hoffe ich, dass das Hohe Haus dieser Ratifikation heute zustimmt, damit auch die noch verbliebenen EWR-Staaten gemeinsam mit den derzeitigen EU-Staaten und den zehn neu beitretenden Staaten einen starken europäischen Wirt­schaftsraum bilden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.)

18.31

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Moser. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.31

Abgeordneter Mag. Hans Moser (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Nach dieser an Oswalt Kolle angelehnten jüngsten europäischen Integrationsgeschich­te (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Mitterlehner und Dr. Spindelegger) möchte ich im Namen der Sozialdemokraten ein klares Bekenntnis zu einem zusammenwach-


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