Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 182

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit, und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, an­genommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Scharer betreffend die Integration der Asylwerber am Arbeitsmarkt – Vorzug für Asyl­werber gegenüber neu anzuwerbenden Saisonniers.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Zeichen. – Der Entschließungsantrag hat keine Mehrheit gefunden. Abgelehnt.

Zuletzt stimmen wir ab über den Entschließungsantrag des Abgeordneten Pendl be­treffend sofortige Entlastung des Flüchtlingslagers Traiskirchen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag des Kollegen Pendl zustimmen, um ein Zeichen. (Abg. Parnigoni: Kößl, auf!) – Der Antrag hat nicht die Mehrheit des Nationalrates gefunden. Abgelehnt. (Ruf bei der SPÖ: Traurig, traurig!)

Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt beendet.

6. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (404 d.B.): Übereinkommen über die Beteiligung der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowe­nien und der Slowakischen Republik am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte (419 d.B.)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Erster Redner zu dieser Vorlage ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler. Er hat gebe­ten, dass die Redezeit auf 5 Minuten begrenzt wird. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.26

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Der EWR, das unbekannte Wesen. – Ich weiß nicht einmal, wie viele Leute wissen, was das heißt, der Europäische Wirtschaftsraum.

Vor einigen Wochen stand in einer Zeitung folgende Quizfrage: Welcher der folgenden vier Staaten ist nicht Mitglied des EWR? Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz. – Ich bin überzeugt davon, dass ein großer Teil der Österreicherinnen und Österreicher entweder den 50 : 50-Joker oder den Publikumsjoker in Anspruch hätte nehmen müssen, um zu wissen, was die richtige Antwort ist. (Ruf bei der ÖVP: ... dich angerufen! – Heiterkeit.) – Danke.

Das EWR-Abkommen wurde 1992 in Porto abgeschlossen. EWR wurde damals, auch von uns in den Expertenrunden, als „Europäischer Warteraum“ bezeichnet, denn er sollte jene EFTA-Staaten, die eine tiefere EU-Integration wünschten, aber nicht direkt beitreten wollten oder konnten, näher an die EU heranführen und wirtschaftlich an­schließen. Es mussten große Teile des Acquis communautaire übernommen werden, allerdings ohne dass man mitbestimmen konnte – ein Punkt, auf den wir immer wieder hingewiesen haben.

Genau genommen war der EWR ein Schuhlöffel, ein Schuhlöffel, um in die Euro­päische Union hineinzukommen. Es hat auch nicht lange gedauert, bis Österreich, Schweden und Finnland diesen Schritt tatsächlich gesetzt haben, während Norwegen


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