Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Damit kommen wir zu den Abstimmungen.
Hinsichtlich des Gesetzentwurfes betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbetreuungsgesetz geändert wird, liegt ein Rückverweisungsantrag des Kollegen Dr. Van der Bellen vor, über den als Erstes abzustimmen ist.
Ich ersuche daher jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, diesen Gesetzentwurf betreffend Bundesbetreuungsgesetz an den Ausschuss für innere Angelegenheiten rückzuverweisen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Rückverweisungsantrag ist abgelehnt.
Somit kommen wir zur Abstimmung über die Vorlage als solche, die entsprechend den Ausschussanträgen getrennt vorzunehmen ist.
Als Erstes stimmen wir ab über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss der Grundversorgungsvereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG in 412 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit angenommen.
Wir stimmen ab über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbetreuungsgesetz geändert wird, in 449 der Beilagen.
Dazu haben die Abgeordneten Kößl, Mag. Posch, Dr. Partik-Pablé einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.
Es liegt ein von den Abgeordneten Van der Bellen und Fraktion eingebrachtes Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich dieses Antrages vor.
Außerdem enthält dieser Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen, sodass ich zunächst einmal feststellen muss, ob die in § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung geforderte Anwesenheitszahl, also das Quorum, gegeben ist. Ich stelle fest: Es ist gegeben.
Ich werde zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und dann über die restlichen Teile der Vorlage abstimmen lassen.
In diesem Sinne kommen wir nun zur getrennten Abstimmung über Artikel I in der Fassung des Abänderungsantrages Kößl, Posch, Partik-Pablé.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Damit ist auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit selbstverständlich gegeben.
Wir kommen als Nächstes zur getrennten Abstimmung über Artikel II in der Fassung des Abänderungsantrages Kößl, Mag. Posch, Dr. Partik-Pablé.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Bejahung. – Dies ist mit Mehrheit beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile der Vorlage in der Fassung des Abänderungsantrages Kößl, Mag. Posch, Dr. Partik-Pablé.
Ich bitte jene Damen und Herren, die zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Der Nationalrat beschließt dies mit Mehrheit.
Damit haben wir die zweite Lesung beendet.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.