Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 179

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Zollorgane und Zollbehörden dazu zu bringen, alle anderen Produkte zu kontrollieren, damit Monsanto die entsprechenden Informationen bekommt.

Das entscheidende Problem bei derartigen Verletzungen liegt bei den Anspruchs­grundlagen und bei den Sanktionen der Produktpiraterie. Darüber wird heute nicht abgestimmt. Wir stimmen heute nur über ein so genanntes Vollzugsgesetz für die Zollbehörden ab. Die Hauptprobleme liegen im Patentrecht, ein weiteres Problem im Markenschutzrecht und im Sortenrecht.

Ein Beispiel: Jemand von Ihnen bringt seinen Mercedes in eine Kfz-Werkstätte (Abg. Mag. Molterer: Ich habe aber keinen! Ich habe einen VW!) und dabei wird, ohne dass Sie es wissen, ein gefälschter Bauteil, ein Kotflügel eingebaut. Der Rechteinhaber erfährt davon und macht seine Rechte geltend. Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Fall könnte sogar das Fahrzeug des Konsumenten oder auch des Unternehmers schlichtweg beschlagnahmt werden.

Oder ein weiteres Beispiel: Wenn jemand von Ihnen im Internet eine Rolex bestellt – solche Fälle hat es im letzten Jahr gegeben – und der Rechteinhaber erfährt davon, dann lässt er seinen Anwalt Folgendes schreiben: Lieber Konsument, du hast eine gefälschte Rolex gekauft. Bist du damit einverstanden, dass diese Rolex vernichtet wird? – Dann nämlich hat der Konsument, der die Rolex bereits bezahlt hat, die Kosten für die Vernichtung und darüber hinaus noch die Kosten für den Rechtsanwalt zu tragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier gibt es eine Reihe von ungeklärten Fragen, Problemen, und zwar insbesondere im Saatgutbereich. Aber diese Thematik wird, so glaube ich, meine Kollegin von der grünen Fraktion gesondert ansprechen.

In unserem Entschließungsantrag geht es um Folgendes: Hintergrund sind die offenen Probleme, die ich angeschnitten habe, Hintergrund ist aber auch die Tatsache, dass durch die EU-Verordnung Österreich sowieso dazu verpflichtet ist, einen jährlichen Bericht zu erstatten. Nur muss er bislang dem Nationalrat nicht vorgelegt werden.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier und KollegInnen betreffend Vorlage eines jährlichen Berichtes über die Vollziehung des Produktpirateriegesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht,

1. gemeinsam mit dem Bundesminister für Justiz dem Nationalrat einen jährlichen Bericht über die Anwendung des Produktpirateriegesetzes zu erstatten, wobei dieser Bericht nicht nur eine Darstellung der einzelnen Fälle zu umfassen hat, sondern auch eine ausführliche Darstellung der Vollziehungsprobleme sowie Zahl und Ergebnisse gerichtlicher Verfahren;

2. auf europäischer Ebene sich dafür einzusetzen, dass für Internet-Bestellungen eine Ausnahmebestimmung im Sinne des Artikel 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 geschaffen wird;

3. auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass nachgeahmte oder unerlaubt hergestellte Waren bzw. Waren, die bestimmte Rechte geistigen Eigentums verletzen, die als unsicher (bzw. gefährlich) im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes oder ande-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite