Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 69

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11.55

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Frau Staatssekretärin Haubner, Sie haben in Ihrem vorigen Redebeitrag bezüglich der SPÖ-Idee des Vaterschutzmonats angedeutet, dass Sie da offensichtlich an einen „Umweg“ denken, und zwar mit dem Kinderbetreuungs­geld. Ich möchte Sie daher fragen, Frau Staatssekretärin: Werden wir von der Oppo­sition da eingebunden oder werden wir vor vollendete Tatsachen gestellt? Jedenfalls biete ich Ihnen, Frau Staatssekretärin, die Mitarbeit der SP-Mitglieder des Familien­ausschusses an, da vielleicht etwas gemeinsam zu entwickeln. Dafür möchte ich Sie, Frau Staatssekretärin, jedenfalls gewinnen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Partner in der Wirtschaft, das hören wir bei jeder Gelegenheit. Ich meine, das ist im Grunde genom­men auch richtig, allerdings stellt sich schon die Frage, ob diese Partnerschaft im Betrieb, auf Betriebsebene immer eine gleichwertige Partnerschaft ist. Oder ist es nicht oft so, dass der Arbeitgeber einfach der stärkere, der dominierende ist, also der, der einfach anschafft?

Ein Arbeitgeber entscheidet beispielsweise autonom, ob er Teilzeitarbeitsplätze von sich aus anbietet. Und vielfach erleben wir ja auch, dass es für Arbeitnehmer eine Umstellung von Vollzeit auf Teilzeit gibt und diese dagegen eigentlich gar nichts tun können. Deshalb wäre es, wie ich meine, wichtig gewesen, bei der Vorlage, die wir hier heute diskutieren, dafür zu sorgen, dass im Zusammenhang mit dieser Gesetzes­vorlage Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch ohne Einschränkungen haben.

Diese Diskussion hier zeigt ja, dass es zwei Problemfelder gibt, nämlich die Beschrän­kung auf eine Betriebsgröße von 20 Dienstnehmern sowie eine Dauer der Betriebs­zugehörigkeit von drei Jahren, die ausschlaggebend sind. Die bisherigen Argumente dafür, warum diese Betriebsgröße mit 20 Dienstnehmern als Grundlage in diese Gesetzesvorlage aufgenommen wurde, die Antworten darauf waren, ehrlich gesagt, bis jetzt für mich nicht nachvollziehbar.

Herr Bundesminister Bartenstein beispielsweise hat gemeint, Kleinbetriebe hätten es mit dieser Regelung schwieriger, und in diesem Zusammenhang müsse man daher eine solche Grenze einziehen. – Dazu meine Frage: Wie wird es denn da mit den ganz kleinen Betrieben sein, beispielsweise mit Filialbetrieben, für die laut Arbeitsverfas­sungs­gesetz der Betriebsbegriff nicht gilt?! Dort geht es auf einmal schon?! Na ja, wir werden sehen, wie sich das dann in der Praxis entwickeln wird. Trotzdem ist es wichtig, dass wir diese Vorlage heute hier diskutieren und auch beschließen werden, weil das, wie schon gesagt, aus meiner Sicht zwar ein zu kleiner Schritt ist, jedenfalls aber einer in die richtige Richtung.

Herrn Abgeordnetem Sigisbert Dolinschek bin ich dankbar für seine ehrlichen Worte, was eben die Einschränkung im Zusammenhang mit der Betriebsgröße betrifft. Ich könnte hier fast sagen: „Was kann der Sigismund dafür, ...“ dass es eine Mitarbeiter­grenze gibt? – Eigentlich nichts, denn du, Kollege Dolinschek, warst ja, wenn ich dich richtig verstanden habe, nicht dafür. Aber als Abgeordneter ist es offensichtlich schwierig, sich gegen Regierungsmitglieder durchzusetzen. Das ist deutlich heraus­gekommen bei deiner Aussage, Kollege Dolinschek.

Trotzdem glaube ich, dass für viele Menschen das, was wir heute beschließen, lediglich ein „Scheinrecht“ ist, weil die Menschen infolge all dieser Einschränkungen gar nicht in die Situation kommen werden, dieses Recht tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Es zeigt sich hiemit also wieder: Recht haben, ist das eine – und Recht bekommen, ist manchmal das andere.

 


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