Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 106

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Schwerpunkte dieser Richtlinie sind die Verbesserung des Konsumentenschutzes, Transparenz bei den Vertragsbestimmungen und eine höhere Transparenz bei Rech­nungen – oder nennen wir es: bessere Lesbarkeit. Ich würde mich, wie wahrscheinlich so manche von Ihnen, freuen, eine Stromrechnung auch einigermaßen lesen und interpretieren zu können.

Es geht um die rechtliche und organisatorische Trennung des Stromnetzes, der Ver­sorgung von der Stromerzeugung. Das heißt, es gibt das Netz, den Monopolbereich, der Monopolbereich war, ist und wohl auch bleiben wird und muss, und den Wettbewerbsbereich.

Wir setzen heute mit dieser Regierungsvorlage eine Novelle um, die sozusagen in vorauseilendem Gehorsam erfolgt, wobei nichts dagegen spricht. Im Gegenteil! Wir begrüßen das. Die Umsetzung wäre ja seitens der EU bis zum Jahr 2007 vor­geschrieben. Das Unbundling findet bei uns früher statt. Das ist zu begrüßen, weil es dabei gegen eine Diskriminierung, gegen eine Ungleichbehandlung unabhängiger Lieferanten und natürlich in der Folge auch der Kunden geht. (Abg. Öllinger: Verschweigen Sie sich nicht zu Bartenstein!) Es ist die Beseitigung einer möglichen Wettbewerbsverzerrung, und, wie ich meine, entscheidend ist auch eine Kosten­reduktion für die Kunden. Damit meine ich Privatkunden gleichermaßen wie Gewerbe und Industrie.

Die Kosten, das wissen wir, für das Netz, die Netzgebühren sind im europäischen Vergleich sehr hoch – zu hoch, wie ich meine. Ich orte hier auf Grund meiner Informationen auch noch entsprechendes Einsparpotential. (Abg. Öllinger: Sprechen Sie etwas zum Minister! – Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dies soll als Folge des Unbundling tatsächlich einsetzen. Das heißt, es kommt zu einer Kostenreduktion, einer Ersparnis für die privaten Kunden, für die Industriekunden, für die Gewerbekunden, insbesondere natürlich auch für die energieintensive Industrie. (Abg. Mag. Kogler: Lassen Sie die Debatte nicht abgleiten!)

Ich kann nicht verhehlen, dass Kollege Moser im Ausschuss angesprochen hat, Bundesminister Bartenstein hätte bei den ersten beiden Schritten der Liberalisierung davon gesprochen, dass ein Einsparpotential, eine Einsparung von rund 1 000 – ich denke – Schilling pro Kunden zu erwarten wäre. Er hat dies in Abrede gestellt. Mög­licherweise liegt hier eine Verwechslung mit dem – Sie können sich erinnern – so genannten Ederer-Tausender vor.

Tatsache ist, und ich habe mir die Zahlen hiezu genau angesehen, dass – ich vergleiche jetzt das Jahr 1998 mit dem Jahr 2003, jeweils Juli mit Juli, nämlich den Strompreis- und den Verbraucherpreisindex – man feststellen kann, dass der Strom­preisindex von 113,9 auf 113,1, wenn auch minimal, aber tatsächlich real gesunken ist. Demgegenüber gibt es beim Verbraucherpreisindex eine Steigerung von sage und schreibe 9 Prozent. Das sollte man bei diesem Vergleich mit berücksichtigen, ge­schätzte Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich vergleiche auch die Strompreise für Gewerbebetriebe, wieder Juli 1998 mit Juli 2003. Da ist auf Grund der vorliegenden Zahlen eine Einsparung für kleine Gewerbebetriebe, eine Kostensenkung im Ausmaß von über 1 300 €, eine Preis­senkung von 20 bis 35 Prozent gegeben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Damit Sie nicht davon ausgehen, dass die Zahlen frei erfunden sind: Die Quelle ist die Statistik Austria.

Abschließend noch: Es wird auf Grund des im Ausschuss gefassten Beschlusses im Jahr 2006 für das Berichtsjahr 2005 von der E-Control ein Bericht erstellt werden, der


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