Rechnungshofpräsident von der Regierung unabhängig sein soll, dass er kritisch sein soll und dass er Rückgrat und Standhaftigkeit braucht. (Abg. Dr. Fekter: Heißt das, die nächsten zwölf Jahre wollt ihr ...!)
Meine Damen und Herren! Ich meine, es gibt einen idealen Weg zu diesem Ziel, wenn man ein bisschen darüber nachdenkt, nämlich dass die Opposition einen Kandidaten beziehungsweise eine Kandidatin vorschlägt (Abg. Neudeck: So einen haben Sie noch nicht genannt!), der oder die konsensfähig ist, und dass es letztendlich zu einer Einigung aller Fraktionen kommt, Herr Kollege! Ich glaube, dass diese These bei allen Konstellationen Bestand hat.
Noch etwas: Ein Rechnungshofpräsident steht sehr stark in der Öffentlichkeit, und natürlich ist für die Tätigkeit eines Präsidenten öffentliches Vertrauen ganz entscheidend. Meine Damen und Herren! Warum soll ein Hearing dann nicht öffentlich sein? Welche Gründe gibt es dafür? Was gibt es hier zu verheimlichen? Ich kann mir überhaupt keinen unverdächtigen Grund vorstellen, warum kein öffentliches Hearing stattfinden soll.
Meine Damen und Herren! Der staatspolitisch korrekteste und für den Steuerzahler sicherste Weg der Auswahl ist ein Vorschlag der Opposition, dann ein öffentliches Hearing und letztlich eine Vier-Parteien-Einigung. Denken Sie darüber nach, vielleicht finden wir da einen gemeinsamen Weg!
Meine Damen und Herren! Ganz kurz zum Bericht über die durchschnittlichen Einkommen: Wir von der SPÖ hätten uns ja eine namentliche Nennung der Bezüge der obersten Staatsmanager gewünscht. Es hat langwierige nationale und internationale Rechtsverfahren gegeben. – Ich möchte uns das jetzt ersparen. Letztendlich hat das auch der Verfassungsgerichtshof abgelehnt.
Es ist zwar nicht meine grundsätzliche Vorstellung von Demokratie, dass die Richter das letzte Wort haben, aber in diesem Fall gibt es einen einfacheren Weg, da muss man nicht mit Brachialgewalt als Gesetzgeber tätig sein. Wenn man das Ziel vertretbarer Bezüge im staatsnahen Bereich erreichen will, genügt es, wenn sich alle an die Vertragsschablonenverordnung halten. Da würde es jedoch etwas Engagement und Vorgabe vom Eigentümervertreter – vom Finanzminister – beispielsweise bei der ÖIAG brauchen, aber der sagt, es kümmert ihn nicht, er gibt selbst mit vollen Händen Geld aus und schmeißt selbst Geld beim Fenster hinaus. Daher kommt es natürlich auch zu Missständen und Auswüchsen.
Apropos, meine Damen und Herren: Ich möchte Ihnen allen von der ÖVP und von der FPÖ auch das Thema Beraterverträge nicht ersparen. Die Kritik des Rechnungshofes lautet: keine Vergleichsangebote, fehlende Zeitaufzeichnungen, fragwürdige Beauftragungen, Vorschriften nicht eingehalten, hochprozentige Beratung, formal und inhaltlich mangelhaft, Pseudoausschreibung und so weiter. (Abg. Neudeck: Das gehört zwar nicht zum Tagesordnungspunkt, aber egal!)
Richtig merkt hier der Präsident des Rechnungshofes Franz Fiedler an, 50 Prozent dieser Ausgaben könnte man sich sparen. Was sagt der Finanzminister dazu, meine Damen und Herren? – Das ist ein glatter Skandal! Der Bundesminister für Finanzen sieht in dem aktuellen Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes einen konstruktiven und sachlichen Beitrag.
Noch einmal: Der Herr Präsident sagt, 50 Prozent sind Gelder, die beim Fenster hinausgeschmissen sind. Dann sagt der Finanzminister, in keinster Weise seien seitens des Bundesministers für Finanzen Steuergelder verschleudert worden, vielmehr konnten in bestmöglicher Erfüllung des gesetzlichen Auftrages durch den Einsatz externer Berater enorme Einsparungs- und Verwertungspotentiale erzielt werden.
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