Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 210

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Ich anerkenne, dass Sie von der ursprünglichen Forderung, jetzt gleich ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz zu machen, abgekommen sind, dass Sie davon Abstand genommen haben – im Gegensatz zu den Grünen – und hier zu einem Konsens bereit waren. Ich denke aber, wir können hier auf die guten Ressourcen und auf die guten Erfahrungen aufbauen, können Synergien nutzen und können letztlich positive Ergeb­nisse erzielen.

Wir machen genau das, was in Wien im Moment in Begutachtung ist. Da werden auch die EU-Richtlinien umgesetzt. Dort reicht es? Hier im Bund reicht es Ihnen offen­sichtlich nicht.

Wir haben in einigen Bereichen Schritte in Richtung Konsens gemacht und die ent­sprechenden Vorschläge auch in unsere beiden Abänderungsanträge eingebaut, die wir im Ausschuss beschlossen haben – leider auch ohne Stimmen der Opposition. Obwohl wir schon gewusst haben, dass Sie nicht zustimmen, haben wir diese Ver­handlungsergebnisse mit eingebaut und mit einfließen lassen, und wir stehen dazu. Ich bedanke mich auch bei der Kollegin Achleitner. Wir stehen dazu! Beispielsweise wurde die Beteiligung der NGOs im gerichtlichen Verfahren in Form der Nebenintervention durch den Klageverband zur Unterstützung von Diskriminierungsopfern sicherge­stellt. – Nur ein Punkt.

Die Beweislastverlagerung zum Beklagten wurde mit eingebaut. – Auch ein Punkt, den Sie gefordert haben, der zu einer Verschärfung führt.

Weiters: die richterliche Begründungspflicht bei Urteilsabweichungen von einem Gut­achten der Gleichbehandlungskommission; die anonyme Veröffentlichung von Gutach­ten auf einer Homepage. – Das war auch Ihre Forderung und Ihr Wunsch.

Beim Schadenersatz haben wir keine Ober-, sondern nur Untergrenzen, und die Fest­legung nach oben liegt jetzt im richterlichen Ermessen – ich traue da unseren österreichischen Richtern; auch das ist eine ganz wichtige Forderung gewesen –, und bei der Aufstiegsdiskriminierung wurde die Entgeltdifferenz von einem Monat auf drei Monate erhöht.

Auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen, beispielsweise aus sexueller und geschlechtsspezifischer Belästigung, haben wir die Fristen von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht. Ich gebe zu, das war auch mir sehr wichtig.

Eine Forderung war auch die personelle Ausstattung. Hier ist zusätzliches Personal vorgesehen. Sie wollten fünf AkademikerInnen zusätzlich. Ich glaube, es ist ein faires Angebot, und wir haben das auch in die Vorlage aufgenommen, dass man sich nach einer Evaluierungsphase von einem Jahr die personelle Ausstattung, sowohl in Bezug auf den Aufwand bei den Gerichten als auch in der Gleichbehandlungsanwaltschaft und Gleichbehandlungskommission, anschaut und dann reagiert. Auch hier waren wir entgegenkommend, und ich glaube, es ist ein ganz normaler Vorgang, dass man Dienstposten nicht ins Gesetz schreibt, sondern einmal schaut: Wo ergeben sich welche Schwerpunkte? Und: Wo sind welche zusätzlichen Ressourcen nach einer Evaluierungsphase notwendig?

Ich hoffe, wir kommen noch zu einem Konsens in Bezug auf die Weisungsfreistellung, Frau Kollegin Prammer. Sie haben noch die Chance. Wir haben einen Antrag eingebracht, und wir werden auch beantragen, über den Artikel 1 in Bezug auf die Weisungsfreistellung der Gleichbehandlungsanwaltschaft getrennt vom Artikel 2 abzu­stimmen, der die Weisungsfreistellung der Rechtsschutzbeauftragten beinhaltet, so­dass Sie die Chance haben, hier zumindest der Weisungsfreistellung der Gleichbe­handlungsanwaltschaft zuzustimmen.

 


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