Antidiskriminierungsrichtlinie nicht um den Namen, sondern uns ist ganz einfach der Inhalt wichtig, der in diesen Gesetzen umgesetzt wurde! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Mag. Lunacek.)
Zum Vorwurf, dass Scheinverhandlungen geführt worden seien, möchte ich doch einmal ganz klar darauf hinweisen, dass Sie es waren, die leider nur einmal Zeit gehabt hat, mit uns zu verhandeln, und wir viel öfter mit der Kollegin Prammer von der SPÖ zusammen gesessen sind. Ich hoffe, sie kann auch bestätigen, dass da sehr wohl gute und sachliche Verhandlungen zustande gekommen sind. Es wurde leider keine Einigung erzielt, aber es wurde gut und mit sehr viel Sachverstand verhandelt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ziel der Regierungsparteien war, dass die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien bestmöglich und korrekt umgesetzt werden, und ich denke, diese Richtlinien wurden gut und ausreichend umgesetzt. Gerade wenn Frau Prammer und Frau Stoisits darauf hinweisen, dass eher eine Verschlechterung im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung stattgefunden hat, dann gehen sie wirklich an der Realität vorbei! Es ist nämlich Tatsache, dass sehr wohl Verbesserungen zu dem jetzt schon vorliegenden Gleichbehandlungsgesetz, Verbesserungen im Gleichbehandlungsangebot insbesondere für Frauen vorliegen. – Ich nenne hier nur einige Beispiele.
Zum Beispiel sehe ich den Diskriminierungstatbestand der Belästigung als große Möglichkeit im Kampf gegen Mobbing, denn genau dieser Fall tritt ja leider immer häufiger auf und kann dadurch natürlich viel besser geahndet werden.
Ungleichbehandlung muss auch wehtun, und daher ist es meiner Meinung nach sehr gut, dass Schadenersatzgrenzen als Untergrenzen festgelegt werden, dass wirklich unabhängige Gerichte darüber in Einzelfällen entscheiden und nicht irgendwelche Fixgrenzen oder Obergrenzen von Politikern festgelegt werden, denn die Gerichte entscheiden tatsächlich entsprechend den jeweils vorliegenden Fällen. Es tut mir Leid, dass die Opposition hier nicht mitgehen konnte, denn gerade die Gerichte können die Schadenersatzforderungen wirklich je nach dem jeweiligen Fall ansetzen.
Auch die Einführung des Benachteiligungsverbotes ist, wie ich meine, eine gute Regelung. Es ist positiv, dass gerade all jene, die Beschwerden eingebracht oder sogar Verfahren gegen Diskriminierung laufen haben, nicht entlassen, nicht gekündigt und nicht benachteiligt werden dürfen. Genau dasselbe gilt nicht nur für den Beschwerdeführer selbst, sondern auch für die Zeugen und für die Auskunftspersonen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz gilt nicht nur im Geschlechterbereich, sondern wurde auch auf das Gleichbehandlungsgebot im Hinblick auf ethnische Herkunft und Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter und sexuelle Diskriminierung, insbesondere bezogen auf den Arbeitsbereich, ausgeweitet.
Schutz im sozialen Bereich wurde ausgeweitet auf ethnische Zugehörigkeit und ethnische Herkunft. Gerade das diesbezügliche unterschiedliche Schutzniveau wurde sehr oft von den Oppositionsparteien angekreidet und auch als verfassungswidrig bezeichnet. Nun hat aber niemand Geringerer als der Bundesverfassungsdienst dezidiert festgestellt, dass gerade die Diskriminierung auf Grund von ethnischer Zugehörigkeit ganz einfach anders und gesondert zu behandeln ist, weil es unterschiedliche Auswirkungen hat, unterschiedliche Lebensbereiche berührt werden und andere gesellschaftspolitische Hintergründe bestehen.
Es wurde heute schon kurz erwähnt, ich möchte aber auch noch darauf zu sprechen kommen, und mir ist es deswegen so wichtig, weil die SPÖ mit zweierlei Maß misst. Gerade im Wiener Landesgesetz wurde keine Ausweitung des Schutzniveaus vorgenommen. Sie setzen eins zu eins genauso wie die Regierungsparteien im Bund
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