Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 213

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gemeinhin „Soft-Law“ nennen. – Von dem jedoch, was genauso notwendig wäre, eben dieser soziale Dialog, flankierende Maßnahmen zu setzen, die nicht in einem Gleich­behandlungsgesetz stehen, ist überhaupt nirgends die Rede! Wie der Teufel das Weihwasser scheut diese Bundesregierung allein die Terminologie „Anti-Rassismus“ beziehungsweise „Anti-Diskriminierung“! Dieses Gesetz heißt immer noch so wie damals, als es beschlossen wurde, nämlich „Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Mann und Frau“!

Nicht einmal da haben Sie von ÖVP und FPÖ den Mut gefunden, das anzusprechen, was ja in diesem Gesetz auch enthalten ist: bestimmte, wenn auch noch zu sanfte Anti-Diskriminierungsbestimmungen, wo es geht um „Rasse“ – unter Anführungszeichen –, also um ethnische Herkunft, ebenso um religiöse Herkunft, um Alter, wo es auch um den Gender-Aspekt geht. Aber das ist lediglich ein Aspekt daraus; lediglich einer. Da geht es auch um die Frage der Menschen mit Behinderung!

Wenn ein österreichischer Bürger/eine österreichische Bürgerin den Versuch macht, die Richtlinienumsetzung in den österreichischen Bundesgesetzblättern oder im Inter­net zu finden: Sie werden das nicht finden! Und das ist tatsächlich nicht zu finden! Das ist so gut versteckt, dass nie jemand erfahren wird, welche, wenn auch noch so bruchstückhaften, Instrumentarien es diesbezüglich gibt! Und das werfe ich Ihnen am allermeisten vor! Das ist diese Kleinmütigkeit, diese Mutlosigkeit, dass das, was eigentlich europäischer Trend ist, das, was die EU im Jahr 2000 mit ihrer Richtlinie als Trend gesetzt hat, bei uns so etwas von minimal ist! Dafür gibt es ja nicht einmal ein Wort, mit dem man das ausdrücken kann! Der Ausdruck „minimal“ ist immer noch viel zu groß in Bezug auf diese „Umsetzung“! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

Dieses Ergebnis kleinmütiger und mutloser Politik, das eben keine Strukturen zur Bekämpfung von Rassismus, von Homophobie und von anderen Vorurteilen und Dis­kriminierungen schafft, schafft es aber gleichzeitig, das legitime Anliegen, nämlich die Strukturen für die Gleichbehandlung von Mann und Frau, auch noch zu schwächen, indem man nämlich all das der Gleichbehandlungsanwaltschaft aufbürdet, ihr aber lediglich minimalste zusätzliche Strukturen gibt, sodass sie nie diesem Auftrag gerecht werden kann, den sie in der Vergangenheit hatte – und künftig noch mehr haben wird!

Das sind die Vorwürfe an Sie, liebe Frau Kollegin Scheucher, die Sie dabei die ÖVP-Verhandlungsführerin waren! In Wahrheit waren das doch die reinsten Schein­verhandlungen (Zwischenruf der Abg. Mag. Scheucher), und mir tut es wirklich um jede halbe Stunde Leid, die ich dort verbracht habe, weil nämlich selbst das, was Sie nach diesen Verhandlungen mit der Opposition noch vorgelegt haben, diese Neben­intervention etwa, nur halbherzig gemacht wurde, und zwar so, dass damit genau dem Aspekt, dem es eigentlich Rechnung tragen sollte, nämlich den Druck vom Diskriminie­rungsopfer, das finanzielle Risiko bei Klagen zu nehmen, nicht Rechnung getragen wurde!

Deshalb: Diese Regierung abwählen! Eine neue her – und ebenso ein wirkliches Anti­diskriminierungsgesetz! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.39

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.

 


19.40

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Frau Kollegin Stoisits, Ihr Enga­gement und Ihre Wünsche in allen Ehren! Uns geht es aber bei der Umsetzung dieser


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