Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 223

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könnte man darüber reden; wir treffen uns wieder; wir werden einmal sondieren, wie das ausschaut! – Wir kommen wieder zusammen, bekommen etwas vorgelegt, was sich nicht geändert hat. Wir sagen wieder: Es fehlt ein einheitlicher Diskriminie­rungsschutz. – Die Regierung sagt: Ach, das hatten wir aber anders verstanden! Ach, so haben Sie das gemeint? Aha! Wir werden uns das überlegen! – Und so weiter.

Wirkliche Verhandlungen wurden ja nicht geführt. Das kann man ja offen zugeben, ohne dass man ... (Die Abgeordneten Dr. Brinek und Dr. Fekter: Das stimmt ja nicht!) – Na geh’n S’: Sie waren dabei, ich war dabei! Sie waren auch bei den Ter­minen dabei, wo dann die Auskunft erteilt wurde: Ein einheitlicher Diskriminierungs­begriff geht nicht. Wir bleiben bei dem Gesetz, so wie wir es in der ersten Minute vorgelegt hatten. – Ob Sie zwischendurch noch ein paar Detailpunkte mit der SPÖ ausgemacht haben, hat in den Vier-Parteien-Gesprächen keine Rolle gespielt.

Faktum ist, wir haben ein Gesetz, dessen Titel den Wortlaut „Gleichbehandlung für Mann und Frau“ aufweist, obwohl es Gleichbehandlung, nämlich Antidiskriminierung, für alle möglichen anderen Bereiche mit regelt. Und: In diesem Gleich­behandlungs­gesetz ist die Ungleichbehandlung festgeschrieben, indem man unterschiedliche Kate­gorien von Diskriminierungsschutz definiert.

Das müssen Sie irgendeinem Normalsterblichen und auch den Verfassungsjuristen einmal erklären, wie man in einem Gleichbehandlungsgesetz eine Ungleichbehandlung regelt! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Prammer.)

Nehmen wir einmal ein Beispiel: Eine Person X geht ins Spital, landet auf der Intensivmedizin, stellt fest, sie wurde dort schlechter behandelt als die Person Y, und kann jetzt, wenn es zufällig Harry Belafonte war, wegen rassischer oder ethnischer Diskriminierung klagen. Wenn es eine Frau war, hat sie Pech gehabt – es sei denn, es war die von Minister Bartenstein so gerne in den Ausschüssen bemühte „Roma-Frau“; diese könnte nämlich wegen der ethnischen Zugehörigkeit wieder klagen. Wenn es ein alter oder ein homosexueller Mensch war, hat er/sie wieder Pech gehabt: Für diese ist nämlich auch kein Diskriminierungsschutz vorgesehen!

Es ist also bunt gemischt! In Wirklichkeit müsste man eigene Beratungsbüros ein­richten, um Personen, die vielleicht unterschiedliche Tatbestände erfüllen könnten, richtig zu beraten, mit welcher Kategorie-Zugehörigkeit zu welcher Gruppe sie den besten Diskriminierungsschutz genießen und daher was einklagen können und was nicht.

Oder: Eine Person A, die ein Lokal betreten will und daran gehindert wird. – Harry Belafonte ist es nicht, denn ab 1. Juli darf dieser nicht mehr daran gehindert werden oder könnte klagen. Wenn es jemand ist, der einen Sikh-Turban trägt, darf er wegen des Sikh-Turbans zwar durchaus draußen gehalten werden; wenn es ein Mensch indischer Abstammung ist, kann er wegen der ethnischen Zugehörigkeit aber nicht draußen gehalten werden. Wie das der Türsteher und der betroffene Mensch dann lösen, lasse ich offen. Wenn es eine Frau ist, kann sie sowieso draußen gelassen werden (Abg. Rädler: Von welchem Lokal?) – das ist ja kein Problem, denn die Diskriminierung von Frauen wird nur auf dem Arbeitsmarkt geregelt; im Übrigen vielleicht auch umgekehrt.

Das heißt, wir haben hier ein Gesetz vorliegen, durch das Frauen – und das sage ich jetzt als Frauensprecherin ganz bewusst – nur in einem Teilbereich vor Dis­kriminie­rung geschützt werden, in allen anderen Lebensbereichen nicht – und das, obwohl auch in der EU bereits an Richtlinien gearbeitet wird, die Frauen außerhalb des Arbeitsplatzes vor Diskriminierung schützen sollen. In Österreich gehen die Uhren anders. Offensichtlich nimmt man sich immer die EU-weit allerschlechteste Perfor­mance zum Vorbild, denn, Herr Minister Bartenstein, Sie hätten sich ja auch das


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