Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 222

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Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition: Was wollen Sie eigentlich erreichen? Ich zweifle daran, dass es Ihnen wirklich um die Gleich­behand­lung der Menschen in unserem Lande geht. Versuchen Sie nicht eher, parteipolitisches Kleingeld zu schlagen?

Ich frage Sie nun, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPÖ, und im Speziellen Sie, Frau Kollegin Prammer: Warum sind Sie gegen die Weisungsfrei­stellung der Rechtsschutzbeauftragten? Warum stemmen Sie sich mit Ihrer Forderung so vehement gegen eine Verbesserung der Rechtssicherheit in Österreich? Warum sind Sie gegen eine Stärkung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Lande? – Das werden Sie unseren Mitbürgern erklären müssen.

Mit diesem Gleichbehandlungsgesetz wird, aufbauend auf unsere gute und lange Erfahrung im Bereich Gleichbehandlung, ein ganzheitlicher Ansatz zur Stärkung der Gleichbehandlung und zum Schutz vor Diskriminierung verwirklicht. Diese vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie verspricht Gleichbehandlung in allen Lebensbereichen.

Ja, es stimmt: Der von den Kolleginnen von den Grünen vorgelegte Antrag betreffend ein Antidiskriminierungsgesetz beinhaltet in vielen Bereichen wichtige Punkte, dennoch bin ich nach wie vor überzeugt davon, dass ein neues Gleichbehandlungsgesetz die Aspekte der Antidiskriminierung, der Gleichbehandlung und der Menschenrechte um­fassender und vor allem übersichtlicher gestalten kann und wird. Der Antrag der Grünen ist außerdem überholt, denn die Voraussetzungen dafür haben sich durch die entsprechenden EU-Richtlinien geändert.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen Lösungen, die in der Praxis umgesetzt werden, praktikable Gesetze zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger. Dies ist mir gerade als Menschenrechtssprecher der ÖVP ein großes Anliegen, und dies wird mit dem vorliegenden Gleichbehandlungsgesetz in weiten Bereichen erreicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.07

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger zu Wort. – Bitte.

 


20.07

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn ich Abgeordnetem Ellmauer so zuhöre, dann habe ich den Ein­druck, dass nicht einmal bei ihm selbst die Selbstbeschwörungsrhetorik, was man nicht für ein tolles Gesetz gemacht hätte und was man nicht für eine lückenlose Umsetzung der Richtlinien gemacht hätte, verfängt. Sie wissen doch selbst, dass das nicht stimmt! Ich weiß schon, Sie tun sich schwer, das jetzt zuzugeben, aber im stillen Kämmerlein – davon bin ich überzeugt – würde Ihre Rede anders ausfallen. (Abg. Murauer – in Rich­tung des Abg. Ellmauer –: Mit anderen Worten: Du liegst richtig!) Faktum ist nämlich: Sie haben die Richtlinien nicht vollständig umgesetzt!

Was ich durchaus bestätigen kann, ist: Es waren keine Verhandlungen, es waren nicht einmal Scheinverhandlungen, es waren Vier-Parteien-Gespräche, deren Beschreibung durch Kollegin Scheucher mich ein bisschen unschlüssig macht, ob ich jetzt mit Fassungslosigkeit oder Bewunderung darauf reagieren soll, dass man mit einer solch ungebrochenen Frohnatur konstruktive Gespräche beschwören kann, wo ich das Gefühl gehabt habe, es geht mir ein bisschen wie in dem Film „Und täglich grüßt das Murmeltier!“

Wir setzen uns zusammen. Die Opposition sagt: Dieses Gesetz ist so nicht durch­führbar, nicht verfassungskonform, es fehlt ein einheitlicher Diskriminierungs­begriff. – Die Verhandlungsführerinnen der Regierung sagen: Aha, hmhm, ja, stimmt, eigentlich


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