Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 221

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2. der ein echtes Antidiskriminierungsgesetz darstellt, und

3. in dem nicht verschiedene Klassen von Diskriminierungsgruppen geschaffen werden.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

 


20.02

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fragen der Men­schenrechte, der Antidiskriminierung und der Gleichbehandlung eignen sich nicht dazu, daraus parteipolitisches Kleingeld zu schlagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition! (Zwischenruf der Abg. Binder.)

Gleichbehandlung ist und war selbstverständlich ein großes Anliegen der ÖVP. Jeglicher Vorwurf und der Eindruck, der beim Verfolgen dieses oppositionellen Geplän­kels, insbesondere der Grünen, entstehen mochte, dass wir gegen Gleichbehandlung, ja sogar gegen die Antidiskriminierung seien, ist doch völlig absurd!

So darf ich also dieser gezielten oppositionellen Schlechtmacherei die Fakten entge­genhalten: Bereits im Jahre 1979 wurde ein österreichisches Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. In den Folgejahren schuf der Gesetzgeber zur Durchsetzung der An­sprüche diskriminierter Frauen und Männer ein funktionierendes Instrumentarium, eine Ombudsstelle, die so genannte Gleichbehandlungsanwaltschaft. Es wurde also eine Anlaufstelle für Diskriminierungsopfer eingerichtet. Weiters existiert bereits seit dem Jahre 1979 eine Gleichbehandlungskommission, die es Diskriminierungsopfern ermög­licht, im Vorfeld der Gerichtsbarkeit prüfen zu lassen, ob eine Diskriminierung vorliegt.

Unser Land blickt also auf eine lange und erfolgreiche Tradition in Sachen Gleich­behandlung zurück, die mit dem heute zu beschließenden Gleichbehandlungsgesetz fortgesetzt wird.

Mit diesem Entwurf ist uns in guter Art und Weise gelungen, neue Diskriminie­rungs­verbote in die bewährten und erfahrenen Gleichbehandlungsinstitutionen einzu­binden. So wird das Gleichbehandlungsgebot ausgeweitet auf die Gründe der eth­nischen Zu­gehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuel­len Dis­kriminierung.

Wir haben also die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien voll und ganz umgesetzt. Diese gelungene Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien lassen wir uns auch von der Opposition nicht schlechtreden. (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Da hat der Applaus gefehlt jetzt!)

Zum Vorwurf „Scheinverhandlungen“: Es wurden viele Forderungen von der Opposition eingebracht. Natürlich nehmen wir auch diese Forderungen ernst. So haben meine Kollegin Scheucher und ich uns in Vier-Parteien-Gesprächen bemüht, Einigung zu erzielen. Von den von der SPÖ gestellten elf Forderungen haben wir sieben als durchaus positiv erachtet und umgesetzt, zwei haben wir teilweise umgesetzt, und zu zwei haben wir uns gesprächsbereit gezeigt. Trotzdem wurde von Seiten der SPÖ nie Zustimmung signalisiert, sondern Sie haben immer gesagt: Zustimmen können wir trotzdem nicht!

 


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