Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 220

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Dieser Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Mag. Posch und KollegInnen eingebracht im Zuge der Debatte des Nationalrates am 26. Mai 2004 über den Bericht des Gleich­behandlungsausschusses über die Regierungsvorlage (307 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz – GLBG) erlassen und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz) geändert werden (499 d.B.)

Betreff: Aufforderung an die Bundesregierung, dem Nationalrat ein echtes Antidis­kriminierungsgesetz zuzuleiten

Ziel des gegenständlichen Gesetzesentwurfes ist laut Ausschussbericht „die Anpas­sung des Gleichbehandlungsgesetzes an das EU-Recht, vor allem an die Richtlinie 2000/43/EG sowie die Richtlinie 2000/78/EG – ausgenommen der Diskriminierungs­tatbestand Behinderung, der in einem eigenen Gleichstellungsgesetz geregelt wird – und die Richtlinie 2002/73/EG sowie Verbesserungen des Instrumentariums zur ver­stärkten Kontrolle und Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, soweit dem Bund die entsprechende Regelungskompetenz zukommt....“

Die Bundesregierung und die sie stützenden Fraktionen ÖVP und FPÖ haben sich sehr lange mit der Umsetzung der gegenständlichen Richtlinien Zeit gelassen. Umso bedauerlicher ist es, – und das ist der Hauptkritikpunkt – dass trotz hoher sachlicher Verhandlungsbereitschaft der SPÖ die Regierungsparteien nicht in der Lage waren, letztendlich sich auch nur zu einer vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinien durchzuringen.

Drei Punkte seien konkret aufgezählt, wo aus Sicht der SPÖ die EU-Richtlinien nicht ausreichend umgesetzt sind:

a) Die vorgesehene NGO-Einbindung im Gerichtsverfahren ist nicht ausreichend, weil viele NGO’s von der Regelung der Nebenintervention ausgeschlossen sind.

b) Bei der Beweiserleichterung ist zu sagen, dass die Richtlinie verlangt, dass der Arbeitgeber die Nicht-Diskriminierung „beweisen“ muss – dies wurde nicht umgesetzt.

c) Die Schadenersatzansprüche für bewiesene Diskriminierungen bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses sind nicht „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“, wie es die Antidiskriminierungs-Richtlinie der EU vorsieht.

Besonders zu kritisieren ist auch, dass durch die Neuregelungen vier verschiedene Diskriminierungsgruppen geschaffen werden.

Auch waren die Regierungsparteien nicht bereit, endlich für Österreich ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz zu schaffen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesregierung folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten,

1. der eine gänzliche Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG und 2002/73/EG beinhaltet,

 


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