Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 219

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Die Maßnahmen zur aktiven Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt sind von Vorkehrungen zur Bekämpfung von Diskriminierung grundsätzlich verschie­den. Außerdem ist die Gleichbehandlungskommission für die Übernahme der neuen Aufgaben keineswegs finanziell und personell entsprechend ausgestattet und jetzt schon chronisch überlastet.

Auch was die Enquete zum Antidiskriminierungsgesetz betrifft, so muss man sich fragen, warum diese überhaupt stattgefunden hat, weil fast alle Experten bestätigt haben, dass die Konstruktion mit der Gleichbehandlungskommission und den drei Senaten nicht zielführend ist; eine der Expertinnen hat sogar von „rechtspolitischer Leichtfertigkeit“ gesprochen.

Dass die Bundesländer sehr wohl in der Lage waren, ein eigenes solches Gesetz zu schaffen, zeigen das oberösterreichische und das steirische Beispiel, wo es eine eigene Antidiskriminierungsstelle gibt, wo es eigene Regelungen für den sozialen Dialog gibt und wo es auch besondere Maßnahmen für Bedienstete mit Beeinträch­tigungen gibt.

Sie von den Regierungsparteien haben mit dieser Novelle, glaube ich, eine große Chance versäumt. Das ist bedauerlich. Beim Tierschutz hat es sehr wohl eine Vier-Parteien-Regelung gegeben – beim Menschenschutz ist das in Österreich offen­sicht­lich nicht möglich.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Mag. Posch und KollegInnen betreffend Aufforderung an die Bundesregierung, dem Nationalrat ein echtes Antidiskriminie­rungsgesetz zuzuleiten

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten,

1. der eine gänzliche Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG und 2002/73/EG beinhaltet,

2. der ein echtes Antidiskriminierungsgesetz darstellt, und

3. in dem nicht verschiedene Klassen von Diskriminierungsgruppen geschaffen wer­den.

*****

Ich glaube, das ist wichtig. Wenn Ihnen der Tierschutz wichtig ist, dann sollte Ihnen auch der Menschenschutz wichtig sein. Es sollte nicht so sein, dass es in Österreich besser ist, ein Legehuhn zu sein als ein Schwarzafrikaner. (Beifall bei der SPÖ.)

20.02

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Prammer, Mag. Posch, Genossen und Genossinnen ist aus­reichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

 


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