Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 234

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Dazu kann ich nur sagen: Das haben Sie jetzt gerade noch schnell korrigiert, wenn das der Fall war. (Abg. Dr. Brinek: Nein!) Es war zu schnell; wir waren vorher nicht informiert. Wenn es nicht so war, dann eben nicht. Ich werde mir das jedenfalls dann anschauen. Ich hatte jedenfalls den Eindruck, Sie korrigieren jetzt noch schnell etwas nach, was Ihnen vorher entgangen ist. (Abg. Dr. Brinek: Nein! Ich kann es Ihnen zeigen!)

Frau Kollegin Brinek, ein zweiter Punkt: Sie haben erzählt, wie lange es gedauert hat, manche Anti-Diskriminierungsmaßnahmen oder Gleichbehandlungsmaßnahmen auf den heutigen Stand zu bekommen. Dabei haben Sie erwähnt, dass es schon 1975 hiezu die ersten Bestrebungen gegeben hat, und dabei immer gesagt: „Wir“ haben das schon 1975 gemacht; jedenfalls haben Sie mehrmals „wir“ verwendet. Soweit ich mich erinnere, war die ÖVP 1975 nicht in der Regierung; das war die Alleinregierungszeit der SPÖ. Daher würde ich schon sagen: Ehre, wem Ehre gebührt! Es war in diesem Fall die SPÖ, die mit diesen Dingen begonnen hat – und nicht die ÖVP. (Abg. Dr. Brinek: Okay!) – Das nur zur Klarstellung. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ein Kommentar auch zu Herrn Minister Bartenstein. Sie haben zuvor in Ihrem Rede­beitrag erklärt, warum Sie dieses Gesetz nun „Gleichbehandlungsgesetz“ und nicht Anti-Diskriminierungsgesetz nennen, und das mit dem deutschen Begriff „Gleich­behandlung“ begründet, weil Sie kein Fremdwort verwenden wollen. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Ja!) – Herr Minister, es ist Ihnen wohl bekannt, dass es da um inhaltliche Unterschiede geht und nicht nur um sprachliche. Sie verwenden doch wohl auch sonst Fremdwörter in Ihrer Sprache (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der SPÖ), denn sonst müssten wir einmal schauen, welche lateinischstämmigen Wörter Sie nicht verwenden und ob Sie das wirklich so durchhalten. (Abg. Schieder: „Minister“ ist nicht einmal deutschen Ursprungs!) – Danke, Herr Kollege Schieder!

Herr Minister, wenn schon, dann sagen Sie bitte klar, Sie wollen diese Inhalte eines Anti-Diskriminierungsgesetzes nicht – und verlegen Sie sich jetzt bitte nicht auf eine sprachliche Ebene! (Abg. Mag. Wurm – in Richtung Regierungsbank –: Oder wollen Sie „Diener“ heißen?)

Zum Gesetz selbst. Meine Damen und Herren! Die VorrednerInnen aus meiner Fraktion, auch von der SPÖ, haben ja schon einige der gravierenden Unterschiede zu unseren Vorstellungen definiert. Lassen Sie mich noch auf einige spezifisch eingehen! Da gibt es den Punkt „ungleiches Schutzniveau“. Das ist diese Kombi-Mogelpackung, die Sie uns hier servieren, wo Sie unter dem Titel „Gleichbehandlungsgesetz“ die an­deren Diskriminierungen mit hineinnehmen und dann so unterschiedliche Situationen oder sozusagen Zugänge erzeugen wie – und ich will das anders aufzäh­len als meine Kollegin Brigid Weinzinger, um es noch einmal klar aus anderer Perspektive zu beleuchten – folgende:

Was Frauen betrifft, gilt dieses Gesetz nur in der Arbeitswelt. Und es ist zumindest theoretisch möglich, auch positive Diskriminierungsmaßnahmen zu setzen. Auf Eng­lisch heißt das „affirmative action“. Das klingt etwas positiver als „positive Diskrimi­nierung“. Aber auf Deutsch haben wir mittlerweile noch kein anderes Wort dafür. Nehmen wir also dieses!

Was die Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer ethnischen Herkunft betrifft, da gilt dieses Gesetz über die Arbeitswelt hinaus, also auch im Bereich der Dienst­leistungen. Aber eine positive Diskriminierung darf nicht gesetzt werden.

Und bei der dritten Gruppe von Diskriminierungen, nämlich jener auf Grund des Alters, der sexuellen Orientierung, der Religion oder der Weltanschauung, da gilt das wieder nur in der Arbeitswelt; und positive Diskriminierung darf es schon gar nicht geben. Das ist sozusagen jene Gruppe, die in diesem Gesetz am wenigsten bekommt.

 


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