Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Scheucher-Pichler, Dipl.-Ing. Achleitner, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz-GlBG) erlassen und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz) geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (499 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz-GlBG) erlassen und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz) geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (499 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. Der in Artikel 1 nach § 29 befindliche 3. Abschnitt mit der Abschnittsbezeichnung „Gemeinsame Bestimmungen für den 1. und 2. Abschnitt“ und mit den §§ 19 bis 24, jeweils samt Überschriften, entfällt.
2. In Artikel 1 entfällt in § 32 Abs. 2 der Ausdruck „Rasse oder“.
3. Die in Artikel 1 nach § 37 befindlichen §§ 30 bis 32, jeweils samt Überschriften, entfallen.
4. In Artikel 1 werden in § 64 Abs. 1 Z 3 der Ausdruck „Bundesministerin“ und in § 64 Abs. 2 der Ausdruck „Bundesminister“ jeweils durch den Ausdruck „Bundesminister/in“ ersetzt.
5. Die in Artikel 1 nach § 64 befindlichen §§ 55 und 56, jeweils samt Überschriften, entfallen.
Begründung:
Beseitigung von Redaktionsversehen.
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Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bucher.)
20.30
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Scheucher-Pichler, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek zu Wort gemeldet. – Bitte.
20.31
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Brinek, ich hatte jetzt nicht wirklich Gelegenheit, mir den von Ihnen eingebrachten Antrag anzusehen. (Abg. Dr. Brinek: Redaktionelle Anpassung!) Ich habe nur kurz zugehört, und da habe ich mich gewundert, weil Sie von „redaktionellen Abänderungen“ als Begründung gesprochen haben – und dann haben Sie die weiblichen Formen hinzugefügt.
Zuvor habe ich Frau Ministerin Rauch-Kallat sehr aufmerksam zugehört, sie hat gesagt, all das sei jetzt im Gesetz umgesetzt, auch die Sichtbarmachung in der Sprache.
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