Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 232

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umschriebnen Tätigkeiten auch tatsächlich in der Praxis ausüben können. Zu diesem Ergebnis gelangt auch eine von der Europäischen Kommission im Rahmen des Aktionsprogramms gegen Diskriminierung (2001 – 2006) in Auftrag gegebene Studie, die als eines der unverzichtbaren Elemente solcher unabhängigen Einrichtungen – in Anlehnung an eine Empfehlung der European Commission against Racism and Intolerance (ECRI) – eine ausreichende Ressourcenausstattung nennt (siehe unter http://europa.eu.int/comm/employment_social/-fundamental_rights/pdf/legisln/mslegln/equalitybodies_final_en.pdf ).

Der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist daher zwingend eine notwendige Mindest­ausstattung an Personal zur Verfügung zu stellen. Die in der Regierungsvorlage vor­gesehenen Personal-mittel erscheinen bei weitem nicht ausreichend, um die mit diesem Bundesgesetz der Gleichbehandlungsanwaltschaft neu übertragenen Aufga­ben zu bewältigen und damit auch nicht ausreichend, den Anforderungen der RL zu entsprechen. Die im gegenständlichen Vorschlag vorgesehenen fünf Akademikerin­nenstellen sind gedacht für: 2 Anwälte/-Anwältinnen sowie 2 juristische MitarbeiterIn­nen für die neuen Aufgaben betreffend den 2. Abschnitt des Gleichbehandlungs­gesetzes nF; 1 juristische Mitarbeiterin für die Anwältin für Gleichstellung und Gleich­behandlung von Frauen und Männern, die gemäß dem 1. Abschnitt des Gleichbehand­lungsgesetzes nF nunmehr auch für den Zugang zu und die Ausübung von selbständiger Erwerbstätigkeit zuständig wird. Die Bedienstete mit Reifeprüfung ist für die in § 3 Abs. 3 vorgesehene Koordination der Tätigkeiten der drei AnwältInnen vor­gesehen. Je eine Sekretariatskraft ist für je eine/n der neu zu bestellenden beiden AnwältInnen für den 2. Abschnitt des Gleichbehandlungsgesetzes nF vorgesehen.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin gelangt Frau Ab­geordnete Dr. Brinek zu Wort. – Bitte.

 


20.28

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! An meine geschätzte Vorrednerin gewendet: Ver­handlungen sind keine Lizitationsverfahren, so nach dem Motto „Gibst du mir ein paar Punkte, dann gebe ich dir ein paar Punkte!“ (Abg. Heinisch-Hosek: Richtlinien­kon­formität! Mehr wollen wir nicht! – Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer.) Wir haben über weite Strecken ehrlich verhandelt; Frau Kollegin Prammer wird das bestätigen und meine Kolleginnen auch.

Wir sind ganz sicher auf dem richtigen Wege. Die EU-Richtlinie befindet sich bei uns zurzeit in der Phase der umfassenden Umsetzung. Wir können davon ausgehen, dass sich die Niveaus der Einschätzung, der Beurteilung, der Bewertung auf europäischer Ebene in den nächsten fünf, sechs, zehn Jahren vielleicht ändern werden.

Ich erinnere daran, dass wir 1975 – 25 Jahre ist es her –, im internationalen „Jahr der Frau“ mit dem Gesetz zur Gleichstellung begonnen haben. Der Bogen spannt sich über die Koedukation und der Einführung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes bis zum Beitritt zur EU, als wir neue Standards eingeführt haben. Es wird also sicher eine Weiterentwicklung geben, gegenwärtig aber stehen wir mit einem sehr guten, her­zeigbaren Gesetz da.

Ich bringe, da schon alles gesagt wurde, zwecks redaktioneller Anpassung folgenden Antrag ein:

 


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