zwischen Eltern und LehrerInnen gemeinsam gemacht wird. Und dort ist die Frage, ob man mit 50 Prozent oder mit Zweidrittelmehrheit zustimmt, wahrscheinlich nur eine bedingte, was den Inhalt dieser Vereinbarungen betrifft.
Sie haben auch die Entschließung kritisiert, die ich jetzt hiemit einbringe. Es ist eine gemeinsame Entschließung der Abgeordneten Brosz, Amon und Rossmann mit folgendem Inhalt:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dieter Brosz, Werner Amon MBA, Mares Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung von Verhaltensvereinbarungen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, die Schulaufsicht zu beauftragen, an Schulen bereits bestehende Verhaltensvereinbarungen verstärkt auf deren Praktikabilität zu prüfen und erforderlichenfalls mit den der Schulaufsicht zur Verfügung stehenden Mitteln auf die Umsetzung der Intention des Gesetzes hinzuwirken.“
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Das ist aus Ihrer Sicht etwas skurril. Zugegebenermaßen wäre das jetzt auch schon möglich. Richtig! Ich finde aber, dass es doch bemerkenswert ist, dass der Nationalrat gemeinsam feststellt, dass es jetzt Vereinbarungen gibt, die nicht der Intention des Gesetzes entsprechen. Es steht im Text der Entschließung auch drinnen – ich zitiere –: „Dabei handelt es sich z.B. um nicht begründbare Sanktionen gegen Schüler/innen.“ – Also es ist ein gemeinsames Verständnis vorhanden, dass es zum Teil Regelungen gegeben hat, die auch wir nicht gewünscht haben und die nicht die Intention des Gesetzes getroffen haben.
Es sollen hier aktive Schritte gesetzt werden, damit das korrigiert wird. Die Schulbehörden sollen auch aufgefordert werden, wenn das bislang nicht der Fall war, entsprechende Maßnahmen in diesem Bereich zu setzen. Das ist im Prinzip ein Fortschritt. Ob es in der Praxis funktionieren wird, das kann man sich dann anschauen. Aber die klare Feststellung des Nationalrates und das Zum-Ausdruck-Bringen, was er wünscht, ist, so finde ich, besser als nichts. Und das sollte mit dieser Entschließung auch erreicht werden. (Beifall bei den Grünen und der ÖVP.)
Damit gehe ich über zu unserem Antrag, zu dem ich jetzt nicht mehr konkret Stellung nehmen will, aber er nimmt ja Bezug auf die problematische Situation, was die Ressourcen, was den LehrerInnenabbau betrifft. Ich möchte auch auf das zu sprechen kommen, was Sie, Frau Bildungsministerin, vor wenigen Tagen erklärt haben, nämlich als Sie de facto eine Garantieerklärung für die Landschulen, für die Kleinschulen im ländlichen Raum abgeben haben. Das habe ich recht bemerkenswert gefunden, weil, wie wir alle wissen, Ihre Einflussmöglichkeit darauf ja ziemlich beschränkt ist. Einerseits sind die Schulerhalter die Gemeinden, die Kommunen, andererseits werden die LehrerInnen über die Landesschulräte finanziert. Das heißt, die Länder bekommen ein gewisses Kontingent vom Bund pro Schülerkopf, der im Land vorhanden ist, zugewiesen.
Sie sagen, dass kleine Schulen erhalten werden sollen. Dafür gibt es sehr gute Gründe: die Abwanderung; für das Leben im Dorf spielt die Schule eine wichtige Rolle. Nur muss man natürlich sagen, dass in den letzten Jahren die Schließungen nicht aus Jux und Tollerei erfolgt sind, sondern der Grund für diese Politik war, Personalressourcen
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