Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 267

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

zu reduzieren. Wenn die Länder weniger Lehrer zugewiesen bekommen, gleichzeitig aber eine Bedingung haben, was Klassenschülerhöchstzahlen betrifft, dann gibt es entweder die Möglichkeit, die Kleinschulen mit weniger SchülerInnen zu erhalten oder aber in den Ballungszentren letztlich höhere SchülerInnenzahlen in den Klassen zur Kenntnis zu nehmen oder eben, was jetzt auch passiert ist, in dem Ausmaß Klein­schulen in Frage zu stellen und zu schließen.

Ich finde, wenn man das ernst nimmt, dann hat das auch zur Konsequenz, dass man sagt, es müssen mehr Mittel her. Das war der Punkt. In den letzten Jahren – wie gesagt – ist es ja nicht daran gelegen, dass irgendjemand besondere Lust verspürt hat, die Schulstandorte zu schließen, aber es ist passiert.

Daher bringe ich auch dazu folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt der Kleinschulen im ländlichen Raum

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, ihre Garantieerklärung für den Bestand der Kleinschulen im ländlichen Raum durch eine Erhöhung der finanziellen Mittel für diese Schulen einzulösen, damit der Erhalt nicht zu einer Verschlechterung der Situation in den Ballungszentren führt.

*****

Wenn Sie es ernst meinen, dann wäre es wirklich dringend notwendig, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei den Grünen.)

22.28

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die beiden Entschließungsanträge, nämlich der Abge­ordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen und der Abgeordneten Dieter Brosz, Werner Amon MBA, Mares Rossmann, Kolleginnen und Kollegen sind hinreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut: 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dieter Brosz, Werner Amon MBA, Mares Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung von Verhaltensvereinbarungen

Durch die vorgeschlagenen Änderungen im Schulunterrichtsgesetz sollten die Rechte der Schulpartner/innen, insbesondere der Schüler/innen beim Beschluss von Ver­haltens­vereinbarungen gestärkt werden. Die vorgeschlagene erforderliche 2/3-Mehr­heit in jeder Kurie sollte sicherstellen, dass Verhaltensvereinbarungen an höheren Schulen nicht gegen den Willen der Schüler/innen durchgesetzt werden können.

Nach Einführung der Verhaltensvereinbarungen hat sich in Einzelfällen herausgestellt, dass einige Hausordnungen oder Verhaltensvereinbarungen Bestimmungen enthalten, die der Intention des Gesetzes, eine Vereinbarungskultur zwischen den Schulpart­ner/innen zu schaffen, nicht gerecht werden. Dabei handelt es sich z.B. um nicht begründbare Sanktionen gegen Schüler/innern.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite