ein Tierombudsmann/eine Tierombudsfrau mit Parteistellung Verfahren wieder aufrollen und der Sache nachgehen und damit für den Vollzug und die Weiterentwicklung des Tierschutzes wichtige Erfolge erzielen können.
Ich verhehle nicht, dass es neben den Erfolgen auch bittere Kompromisse in diesem Gesetz gibt. Es ist bei weitem nicht jenes Gesetz geworden, das ich als Grüne und vor allem als Tierschützerin mir gewünscht hätte, von dem ich mit einigermaßen gutem Gewissen sagen kann: Mit diesem Gesetz verhindern wir Tierleid in Österreich!
Es gibt große Bereiche, die das Gesetz gar nicht regelt, sondern in den Verordnungen an die einzelnen Ministerien delegiert, wo das Parlament nicht einmal eine Mitsprachemöglichkeit hat. Wir wissen, dass in diesen Bereichen weiterhin Haltungsformen, die nur als Tierquälerei bezeichnet werden können, bestehen bleiben werden; auch Professor Haiger hat das vor etwa einem Jahr hier im Haus im Rahmen einer Bundestierschutz-Enquete-Kommission als Tierquälerei bezeichnet.
Vor allem die Vollspaltenböden in der Schweinehaltung und der Rinderhaltung, also eine Haltung auf Böden ohne jegliche Einstreu, mit Spalten, wo die Tiere mit den Hufen oder Klauen oft hängen bleiben, wo sie sich verletzen können, ist bei bestem Willen nicht tiergerecht. Was das betrifft, waren leider überhaupt keine Fortschritte erreichbar, der Widerstand war zu groß. Ich bedauere zutiefst, dass wir da kein besseres Ergebnis im Sinne des Tierschutzes erzielen konnten.
Es war generell spürbar, dass insbesondere in der Schweinehaltung in Österreich offensichtlich viel zu tun bleibt, wir große Defizite haben. Ich darf ein Beispiel anführen, wo es gerade einmal gelungen ist, die größte Grausamkeit zu verbieten.
Das Kastrieren von Ferkeln wird heute flächendeckend in Österreich ohne Betäubung vorgenommen. Wir wissen aber, dass das Nervensystem eines Jungtiers, eines Ferkels von ein paar Tagen genauso schmerzempfindlich, wenn nicht sogar noch schmerzempfindlicher ist als das von ausgewachsenen Tieren. Es ist zumindest gelungen, zu verhindern, dass es sprichwörtlich mit dem Gummiringerl gemacht wird. Es wurde ein Gummiringerl, ein elastischer Ring so lange um die Hoden des Tieres gewickelt, bis das Gewebe von selbst abfault und abstirbt – mit tagelangen Qualen und Leiden für das Tier verbunden. Zumindest diese Grausamkeit wird in Zukunft verboten sein.
Leider nicht durchsetzbar war es, für das
simple Kastrieren mit dem Schnitt zumindest die Betäubungspflicht vorzusehen.
Ich hoffe, dass sich in Zukunft das nun erwachte beziehungsweise bereits
vorhandene Tierschutzinteresse in den Regierungsparteien auch dieses Problems
annehmen wird und wir Verbesserungen werden erreichen können. (Beifall bei
den Grünen und der SPÖ.)
Wenn wir heute den Erfolg feiern und wir
froh sind, dass es endlich ein Bundes-Tierschutzgesetz gibt, dann muss man
auch sagen: Die ÖVP hat man zu diesem Glück ein wenig zwingen müssen. Ich
hoffe, dass man sie in Zukunft nicht mehr so sehr zu ihrem Glück zwingen muss.
Wir wissen aber auch, dass uns noch sehr viel zu tun übrig bleibt: einerseits
an Überzeugungsarbeit in der Landwirtschaft und andererseits auch an
Hilfestellung für die Landwirtschaft. Ich hätte mir ja gewünscht, dass das Geld
für die vielen und großen Inserate, die der Bauernbund in den letzten Wochen
zumindest in Niederösterreich geschaltet hat, für die Positivkampagnen, die wir
brauchen, und für die Umstellungsarbeit, die wir brauchen, zur Verfügung
stünde. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Wir wissen, dass wir bei der Ausarbeitung der Verordnungen noch ein kritisches Auge auf die Texte werden haben müssen und da noch vieles durchzuboxen sein wird. Wir wissen auch, dass wir bei der Kontrolle und bei der Umsetzung des Bundesgesetzes,