Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 47

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außerdem von den drei zentralen Forderungen dieses Tierschutz-Volksbegehrens zu­mindest zweieinhalb erfüllt.

Die Kernforderung des Volksbegehrens war es, statt einer zersplitterten Ländergesetz­gebung ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zu erreichen. – Das ist damit erfolgt.

Die zweite Forderung war ein klares Bekenntnis zu einer ideellen und finanziellen För­derung des Tierschutzes in Österreich. – Auch das erfüllt das Gesetz gleich mit seinem Anfangsparagraphen, wo sich Bund, Länder und Gemeinden in einer Muss-Bestim­mung dazu verpflichten, den Tierschutz ideell und finanziell zu unterstützen. Somit ist also auch diese zweite Forderung erreicht.

Um die dritte Forderung nach der Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung wird noch hart gerungen. Es gibt zumindest ein klares Bekenntnis aller vier Parteien im Verhandlungsprozess, dass man das erreichen will. Es gibt die Vier-Parteien-Entschlie­ßung, die soeben angesprochen wurde. Es gibt die klare Zusage der Verhandlungsfüh­rerin Baumgartner-Gabitzer, die ja auch im Konvent eine wichtige Rolle spielt, sich dort für die Verankerung des Tierschutzes aussprechen zu wollen. Ich denke, wir müssen hier gemeinsam noch ein Stück weit arbeiten, um die zweite Hälfte der Umsetzung auch dieser Forderung zu erreichen, damit wir dann tatsächlich sagen können: Ja, wir haben dieses Volksbegehren ernst genommen! Ja, wir haben die Forderungen umge­setzt!

Wir haben in vielen zentralen Bereichen des Tierschutzes zumindest einige Verbesse­rungen erreicht. Wichtig ist gewesen, jedenfalls sicherzustellen, dass wir nicht die un­tersten Standards der Landesgesetzgebungen auf Bundesebene übernehmen, son­dern doch einen mittleren oder oberen Standardwert erreichen können. Vor allem wich­tig gewesen ist es, in zentralen Bereichen in einzelnen Punkten zumindest ein wenig visionärer und ein wenig zukunftsorientierter an den Tierschutz heranzugehen.

Mit dem Verbot der Käfighaltung ist das in einem Bereich jedenfalls gelungen. Wer jemals eine Legebatterie gesehen hat, wer jemals gesehen hat, unter welchen Bedin­gungen sich da das durchaus soziale Lebewesen Huhn aufeinander gepfercht gegen­seitig vor lauter Stress und ungeeigneten Haltungsbedingungen verletzt oder zu Tode hackt, kann nur froh sein, dass wir sagen: In wenigen Jahren ist das für Österreich Ge­schichte. – Das halte ich für einen Riesenerfolg. (Beifall bei den Grünen, der SPÖ und den Freiheitlichen.)

Es gibt im Bereich der nichtlandwirtschaftlichen Tierhaltung aber ebenfalls oder immer wieder, häufig aus Unkenntnis heraus, Praktiken, die man aus Tierschutzgründen nicht akzeptieren kann. Ich bin sehr froh, dass wir auch dafür mit diesem Gesetz in einigen Punkten klare Worte finden und sagen: Gewalt und so genannte Starkzwangmethoden können keine Form des Umgangs oder der Ausbildung von Heimtieren sein. Daher verbieten wir flächendeckend zum Beispiel die Verwendung, den Erwerb und den Be­sitz von Elektroschockgeräten und anderen Starkzwangmaßnahmen in der Hundeaus­bildung oder den Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen, wo keine artge­rechte und tiergerechte Haltungsform gewährleistet ist.

Schließlich bin ich der Meinung, dass wir auch mit der Einrichtung einer Tierombuds­mann- oder -frauschaft auf Landesebene einen wichtigen Punkt umsetzen können, weil damit die Forderung nach einer starken Stimme für den Tierschutz und auch die Forde­rung des Volksbegehrens nach Einrichtung einer Tieranwaltschaft in leicht anderer Form, nämlich mit einem anderen Namen, umgesetzt werden können. Somit wird in Zukunft sichergestellt sein, dass nicht viele engagierte Menschen und Gruppen immer wieder Tierquälereien anzeigen, Verstöße gegen das Tiergesetz anzeigen, dann aber, wie das heute gang und gäbe ist, nie wieder etwas davon hören und auch niemand irgendeine Form der Verfahrensmöglichkeit oder der Parteistellung hat. In Zukunft wird


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