Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 46

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einem Mitarbeiter begleitet, der einen großen Stapel an Unterlagen und Zeitungen, gebündelt und mit einem Umschlag mit der Aufschrift „460 000 Unterschriften – Ein Erfolg für den Tierschutz“ versehen, auf dem Red­nerpult platziert.)

 


10.43

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Vor allem liebe Tierschützerinnen und Tierschützer hier im Haus und auch vor den Fernsehbildschirmen zu Hause! Der Sieg hat immer viele Väter und Mütter, das haben wir auch in den Ausführungen der Vorrednerinnen und Vorredner mitverfolgen können. Ich meine, in diesem Fall stimmt es aber noch einmal extra.

Dieser Erfolg eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes hat tatsächlich sehr viele Väter und Mütter und eine lange, harte Vorgeschichte mit 460 000 Unterschriften für ein Volksbegehren, das bereits im Jahr 1996 dieses Ansinnen ans Parlament gerichtet hat. Ich denke, diesen 460 000 Menschen, die sich bereits damals für einen bundes­einheitlichen Tierschutz ausgesprochen haben, und all jenen, die in den vielen Jahren dazwischen nicht locker gelassen haben, muss man ein extra Dankeschön sagen. (Beifall bei den Grünen, der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dieses bundeseinheitliche Tierschutzgesetz ist meiner Meinung nach in erster Linie einmal ein Erfolg für die Demokratie. Meines Wissens ist das eines der ganz, ganz wenigen Volksbegehren, die tatsächlich vom Parlament umgesetzt wurden – auf jeden Fall das einzige große Volksbegehren in den letzten Jahren. Ich meine, das Parlament, wir alle gemeinsam können zu Recht stolz darauf sein, dass wir das Anliegen der Be­völkerung, das uns sehr nachhaltig und deutlich nahe gebracht wurde – ich habe hier (auf den Stapel an Unterlagen weisend) nur einen Teil dessen, was darüber im Laufe der Zeit alles geschrieben worden ist –, so ernst genommen haben und nun gemein­sam umsetzen. Ich möchte an dieser Stelle der Verhandlungsführerin für die Regie­rungsparteien, der Abgeordneten Baumgartner-Gabitzer, und der Unterausschuss-Vorsitzenden Ulli Sima ein Dankeschön sagen. (Allgemeiner Beifall.)

Dieses bundeseinheitliche Tierschutzgesetz ist meiner Meinung nach zweitens ein Er­folg für die Humanität in Österreich. Verschiedenste bekannte Persönlichkeiten – etwa Mahatma Gandhi, Franz von Assisi, Albert Schweitzer – haben in ähnlicher Art und Weise darüber gesprochen. Je nach Sprache, Franz von Assisi nennt es die Herzens­bildung, Gandhi nennt es die Größe einer Gesellschaft, andere nennen es die Humani­tät einer Gesellschaft – es drückt sich dadurch aus, wie man mit den Tieren in der Ge­sellschaft, also den Schwachen, umgeht. Das Wort „Tier“ sagt ja ursprünglich nichts anderes als „lebendiges Wesen“ oder – im Lateinischen in der Wurzel „anima“ – sogar „behauchtes und beseeltes Wesen“, jedenfalls aber klarerweise ein leidensfähiges Wesen. Und eine Gesellschaft ist daran zu messen, wie sie mit diesen leidensfähigen Wesen umgeht.

Es haben sogar die frühen Tierschutzverfechter, insbesondere im englischsprachigen Raum, gemeint: Nicht zuletzt, gar nicht so sehr aus Rücksicht auf das leidensfähige Wesen Tier, sondern für die Herzensbildung oder Seelenentwicklung des Menschen wäre der Tierschutz notwendig, denn die Tierquälerei führe zu einer Verrohung der Menschen. Ich denke, mit dem Bekenntnis zum Tierschutz und der Weiterentwicklung des Tierschutzes hat sich heute auch die österreichische Gesellschaft ein Stück weit entwickelt. (Beifall bei den Grünen, der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Wichtigste daran ist aber – und darum geht es im Wesentlichen –: Es ist ein Erfolg für den Tierschutz, dass es in Österreich endlich ein klares Bekenntnis auch auf Bun­desebene zur Verpflichtung, Tierschutz aktiv wahrzunehmen, gibt, indem wir erstmals dieses bundeseinheitliche Tierschutzgesetz beschließen können – ein Gesetz, das


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