Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 71

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Zweitens: die Anbindehaltung bei den Rindern. Österreich hat traditionell – und wir sind stolz darauf – eine sehr klein strukturierte bäuerliche Landwirtschaft. Man kann erken­nen, dass gerade die größeren landwirtschaftlichen Betriebe in Holland und anderswo Laufställe haben, keine Anbindehaltung, dass die Anbindehaltung traditionell in den Kleinstbetrieben angesiedelt ist. Und deswegen ist das auch nicht so eindimensional zu diskutieren. Ich denke, dass es mit dieser Lösung gelungen ist, auf die österreichi­schen Traditionen und auf einen modernen Tierschutz die richtigen Antworten zu ge­ben.

Wir haben hinsichtlich der Regelung der Anbindehaltung Ausnahmen, wenn es tech­nisch und rechtlich nicht anders möglich ist, und wir haben Übergangsfristen, die sich entsprechend positiv auf die bäuerlichen Betriebe auswirken können. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein weiterer Punkt, den ich noch ansprechen möchte, wird oftmals vergessen. Wir ha­ben es in der Auseinandersetzung zwischen Tierschutz und Produktionsinteressen natürlich auch mit Wertschöpfung und mit Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zu tun. In Österreich arbeiten in der Landwirtschaft im vor- und nachgelagerten Bereich 450 000 Menschen. Auch das ist ein Punkt. Wir wollen Produktionen in diesem Land halten, um den ländlichen Raum vital entsprechend entwickeln zu können. Das sind 12,3 Prozent der Erwerbstätigen im ländlichen Raum. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich denke, dass wir mit diesem Bundes-Tierschutzgesetz eine Balance zwischen den Tierschutzinteressen auf der einen Seite und dem Halten der Produktionen der bäuerli­chen Landwirtschaft in Österreich und auch den Haltungsformen im Heimtierbereich geschaffen haben, darauf die richtigen Antworten gegeben haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Arbeit beginnt jetzt in der Umsetzung. Wir müssen in Zukunft dem Konsumenten klarmachen, dass er mit seiner Kaufent­scheidung im Fleischbereich, im Eierbereich, in allen angesprochenen Bereichen, dar­über entscheidet, wie es mit der bäuerlichen Landwirtschaft in Österreich weitergeht. Das ist dasselbe Thema wie bei der Gentechnik. Der Konsument kann mit seiner Kauf­entscheidung im Regal die Ströme lenken. Wir brauchen Verbündete in der Verarbei­tungswirtschaft, und wir brauchen ein Maßnahmenpaket, sodass wir jenen Branchen, die zum Ausstieg gezwungen werden, einen entsprechenden Übergang ermöglichen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) – Ich werde alles einsetzen.

Nächster Punkt: Da EU-Regelungen angesprochen wurden: Ja, wir müssen dort, wo wir in Europa Spitze sind, für unsere Politik, für unsere zukunftsfähige Politik werben. Aber es ist nicht so, dass die Verantwortung allein bei uns liegt, sondern es liegt auch an den anderen. Wir konnten erst vor kurzem mit meiner Stimme – verbündet mit an­deren – im EU-Agrarministerrat verhindern, dass die Tiertransportregelungen aufge­macht werden – nicht verschärft, sondern aufgemacht! Wir konnten mit einer knappen Mehrheit diese Entwicklung noch verhindern. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das Parlament ist aber seit langem dagegen!) Ich möchte nur skizzieren, wie die Ströme in den anderen Ländern laufen. Wir müssen in den anderen Mitgliedstaaten für unsere Ideen werben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Schluss: Es wird mit diesem Gesetz Rechtssicherheit geschaffen, Rechtssicherheit für den Tierschutz, Rechtssicherheit für die produzierenden Bauern. Wir dürfen nicht sofort nach der Beschlussfassung begin­nen, das Paket in Einzelpunkten neu zu diskutieren. Unsere Bauern haben nach einer schwierigen Diskussionsphase, die sie an die Grenze des Möglichen bringt, nun das Recht, zu wissen, wie sie heute investieren müssen und in den nächsten Jahren und Jahrzehnten wirtschaften können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


12.17

 


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