man es tut, dann schafft man ausschließlich Ungerechtigkeiten gegenüber Ausländern, die aber gar nicht bestehen, denn wir vergessen ja eines: dass die Adoption jetzt schon durch einen Vertrag zwischen Annehmendem und dem anzunehmenden „Kind“ – unter Anführungszeichen – erfolgt, und dieser Vertrag muss vom Gericht genehmigt werden. Stellt sich heraus, dass das ein Scheinvertrag ist, dann ist er vom Gericht ohnehin nicht zu genehmigen. Eine Gesetzesänderung wäre daher nicht notwendig, zumal diese Form der Gesetzesänderung Unterschiede zwischen der Erwachsenen- und der Kindesadoption offenbart, die nach meiner Überzeugung verfassungswidrig sind und daher in dieser Form auch nicht haltbar sein werden.
Ein Gesetz, das von vornherein schon den
Verdacht der Verfassungswidrigkeit hat und auch keinen Sinn macht, sondern nur
Klientel schützen und einige zu Unrecht begünstigen soll, kann niemals die
Zustimmung der SPÖ finden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
19.28
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr
Abgeordneter Ledolter. – Bitte.
19.28
Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es schon ein bisschen merkwürdig, dass Kollege Puswald jetzt in einer sehr künstlichen Emotionalisierung auch noch Ausländerdiskriminierung einwenden muss bei einer gesetzlichen Materie, die durchaus verständnisvoll geregelt ist, die aus der Tradition heraus nachvollziehbar ist und wo der ganze Wust an Drohgebärden nicht wirklich nachvollziehbar ist. (Abg. Dr. Puswald: Welche Drohgebärden?) – Drohgebären hinsichtlich Verfassungsanfechtung et cetera.
Meine Damen und Herren! Bei den heutigen Materien geht es um Sicherheit, nicht nur um Rechtssicherheit, sondern auch um die subjektive Sicherheit unserer Mitbürger. In diesem Zusammenhang ist natürlich nicht nur die gute Arbeit des Innenministers mit der Exekutive an den Grenzen und im Inneren gemeint, sondern auch das, was im Justizressort in diese Richtung erarbeitet wurde. Im Zeichen steigender Kriminalität, die durchaus eine importierte Kriminalität ist, die hinsichtlich der Delikte auch spezifisch an den Eigentumsdelikten und an den Diebstählen festzumachen ist, mit einer Steigerung von 365 Prozent, die aber auch geographisch festzumachen ist im Raum Wien und die, wie ich schon gemeint habe, auch von außen kommt, ist es notwendig, auch die Unterbringung der Häftlinge zu flexibilisieren. Die Zahlen sind seit dem Jahr 2002 so angestiegen, dass sie sich von 6 800 auf 8 300 entwickelt haben. Wenn die bisherige Vollzugspraxis, die Vollzugskapazitäten und die Bedingungen fortgeschrieben worden wären, dann müsste man ein Defizit bei der Sicherheit und beim Vollzug in Kauf nehmen.
Daher wird hier die Anpassung an den gestiegenen Haftraumbedarf in einer Form durchgeführt, dass U-Häftlinge im Strafvollzug auch dann in Strafgefangenenhäusern untergebracht werden können, wenn nach dem Verfahren in erster Instanz mit Freiheitsstrafe zu rechnen ist. Beziehungsweise können Verurteilte, die weniger als drei Monate Freiheitsentzug ausgefasst haben, ebenfalls in Strafgefangenenhäusern untergebracht werden, allerdings getrennt von Strafgefangenen mit einer Befristung bis zum Jahr 2006.
Ich glaube, dass mit dieser Flexibilisierung ein guter Schritt in Richtung Optimierung der Unterbringung, auch in Richtung Verbesserung der Haftbedingungen und Entlastung des Justizwachepersonals gesetzt und vor allem auch ein guter Beitrag im Hinblick auf mehr Wirtschaftlichkeit auch im Strafvollzug und in der Justiz, um die sich