dass sich derartige Sanktionen gegen ein Mitgliedsland der EU nicht wiederholen können.
Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht,
dafür zu sorgen, dass das in den Verhandlungen über den Vertrag von Nizza erreichte rechtsstaatliche Verfahren im Falle der Verletzung der Grundwerte der Europäischen Union, das in Artikel I-58 des Entwurfs für einen Vertrag für eine Verfassung für Europa Eingang gefunden hat, auch tatsächlich in der neuen europäischen Verfassung verankert wird,
und ihre Bemühungen fortzusetzen, dass die Grundwerte und die Grundrechte der Union sowie die europäische Menschenrechtskonvention auch in der erweiterten Union ihren hohen Stellenwert zumindest beibehalten.“
*****
Ich danke Ihnen sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
13.26
Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht zur Verhandlung und Abstimmung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Spindelegger, Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verurteilung und Verhinderung ungerechter Sanktionen gegen einen
EU-Mitgliedsstaat, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP Erklärung des
Bundeskanzlers in der NR-Sitzung am 4. Juni 2004
Nach
der Nationalratswahl 1999 und insbesondere in Zusammenhang mit der Bildung der
neuen Bundesregierung durch FPÖ und ÖVP haben die 14 anderen Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union gegen Österreich Sanktionen verhängt. Die sog. „bilateralen
Maßnahmen" wurden vom portugiesischen EU – Ratspräsidenten und
Vorsitzenden der Sozialistischen Internationale, Antonio Guterres, verkündet
und widersprachen sowohl dem Buchstaben wie auch dem Geist des EU –
Vertrages.
Die
Erklärung der 14 Staats- und Regierungschefs hatte folgenden Wortlaut:
"Heute,
am Montag, den 31. Januar, hat der portugiesische Premierminister den Präsidenten
und den Bundeskanzler Österreichs sowie der portugiesische Außenminister seinen
österreichischen Amtskollegen über die folgende gemeinsame Reaktion in Kenntnis
gesetzt, die von den Staats- und Regierungschefs von 14 Mitgliedsstaaten
der EU für den Fall vereinbart wurde, dass in Österreich eine Regierung mit
Beteiligung der FPÖ gebildet wird.
Die
Regierungen der 14 Mitgliedsstaaten werden keinerlei offizielle bilaterale
Kontakte auf politischer Ebene mit der österreichischen Regierung unter
Beteiligung der FPÖ begünstigen oder akzeptieren.
Es
wird keine Unterstützung für österreichische Kandidaten geben, die sich um
Posten in internationalen Organisationen bewerben.
Die
österreichischen Botschafter in den EU-Hauptstädten werden nur auf technischer
Ebene empfangen.