Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 45

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dass sich derartige Sanktionen gegen ein Mitgliedsland der EU nicht wiederholen kön­nen.

Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht,

dafür zu sorgen, dass das in den Verhandlungen über den Vertrag von Nizza erreichte rechtsstaatliche Verfahren im Falle der Verletzung der Grundwerte der Europäischen Union, das in Artikel I-58 des Entwurfs für einen Vertrag für eine Verfassung für Europa Eingang gefunden hat, auch tatsächlich in der neuen europäischen Verfassung veran­kert wird,

und ihre Bemühungen fortzusetzen, dass die Grundwerte und die Grundrechte der Union sowie die europäische Menschenrechtskonvention auch in der erweiterten Union ihren hohen Stellenwert zumindest beibehalten.“

*****

Ich danke Ihnen sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.26

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht zur Verhandlung und Abstimmung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Spindelegger, Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verurteilung und Verhinderung ungerechter Sanktionen gegen einen EU-Mitglieds­staat, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP Erklärung des Bundeskanzlers in der NR-Sitzung am 4. Juni 2004

Nach der Nationalratswahl 1999 und insbesondere in Zusammenhang mit der Bildung der neuen Bundesregierung durch FPÖ und ÖVP haben die 14 anderen Mitgliedsstaa­ten der Europäischen Union gegen Österreich Sanktionen verhängt. Die sog. „bilatera­len Maßnahmen" wurden vom portugiesischen EU – Ratspräsidenten und Vorsitzen­den der Sozialistischen Internationale, Antonio Guterres, verkündet und widersprachen sowohl dem Buchstaben wie auch dem Geist des EU – Vertrages.

Die Erklärung der 14 Staats- und Regierungschefs hatte folgenden Wortlaut:

"Heute, am Montag, den 31. Januar, hat der portugiesische Premierminister den Präsi­denten und den Bundeskanzler Österreichs sowie der portugiesische Außenminister seinen österreichischen Amtskollegen über die folgende gemeinsame Reaktion in Kenntnis gesetzt, die von den Staats- und Regierungschefs von 14 Mitgliedsstaaten der EU für den Fall vereinbart wurde, dass in Österreich eine Regierung mit Beteiligung der FPÖ gebildet wird.

Die Regierungen der 14 Mitgliedsstaaten werden keinerlei offizielle bilaterale Kontakte auf politischer Ebene mit der österreichischen Regierung unter Beteiligung der FPÖ begünstigen oder akzeptieren.

Es wird keine Unterstützung für österreichische Kandidaten geben, die sich um Posten in internationalen Organisationen bewerben.

Die österreichischen Botschafter in den EU-Hauptstädten werden nur auf technischer Ebene empfangen.

 


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