Der
Premierminister und der Außenminister Portugals haben den österreichischen Behörden
bereits zu verstehen gegeben, dass es kein "Business as usual" in den
bilateralen Beziehungen mit einer Regierung unter Beteiligung der FPÖ geben
wird.“
Die
in der Erklärung angedrohten Maßnahmen wurden von den
14 EU-Mitgliedsstaaten nach der Angelobung der Bundesregierung am
4. Februar 2000 in Kraft gesetzt.
Die
für die Österreicherinnen und Österreicher diskriminierenden Sanktionen der
EU – 14 stellten einen beispiellosen Eingriff in das demokratische Leben
und Selbstverständnis eines gleichberechtigten Mitgliedsstaates dar. Sie
wurden auf den bloßen Verdacht hin beschlossen, dass eine österreichische
Bundesregierung gegen die Prinzipien und Grundwerte der EU verstoßen könnte,
stellten eine Vorverurteilung dar und widersprachen jeder rechtsstaatlichen
Tradition: denn Beschlüsse gegen einen Mitgliedsstaat der Union, ohne diesen
überhaupt nur angehört zu haben, widersprachen damals wie heute den Grundsätzen
der Rechtsstaatlichkeit gem. Art. 6 EU-Vertrag.
Beteuerungen
der EU-14, dass sich die sog. „bilateralen Maßnahmen“ nicht auf die
Zusammenarbeit in den EU-Gremien auswirken würden, waren keineswegs überzeugend.
Die zwischenstaatlichen Beziehungen unter den 15 Mitgliedsstaaten lassen sich
nicht mehr von der immer engeren multilateralen Zusammenarbeit im Rahmen der EU
trennen. Als ein Beispiel dafür sei lediglich auf die Präsentation des
Programms des folgenden französischen Ratsvorsitzes verwiesen, wobei allerdings
der österreichische Botschafter in Frankreich ausdrücklich ausgeladen wurde.
Es
war auch offenkundig, dass die Maßnahmen der EU-14 gegen Österreich negative
und höchst bedauerliche Auswirkungen auf die österreichische Bevölkerung
hatten. Die Politik der EU-14 hatte teilweise eine antiösterreichische Hysterie
ausgelöst, durch die kulturelle, wissenschaftliche, sportliche und
zwischenmenschliche Beziehungen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die Absage
von Veranstaltungen mit österreichischen Künstlern, Beschimpfungen
österreichischer Jugendgruppen, der Ausschluss österreichischer Sportler und
eine Bombendrohung bei einem Konzert der Wiener Philharmoniker zählten zu den
schlimmsten Vorkommnissen.
Die
unglaublichen Vorfälle rund um die Eröffnung der EU – Beobachtungsstelle
gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, wo ein österreichisches
Regierungsmitglied ausdrücklich als unerwünscht erklärt wurde, haben die
österreichische Bevölkerung empört.
Die
Behauptung von Regierungspolitikern der 14 EU-Staaten, dass die Sanktionen nur
die Bundesregierung, nicht aber die österreichische Bevölkerung treffen
sollten, entsprachen nicht der Realität. Selbst der Erzbischof von Wien,
Kardinal Schönborn, bestätigte in einem Interview in „La Stampa“, dass die
Sanktionen „alle Österreicher ohne Unterschied treffen“ würden. Die Trennung
zwischen einer demokratisch legitimierten Regierung mit entsprechender
parlamentarischer Mehrheit und der österreichischen Bevölkerung war weder
theoretisch nachvollziehbar noch wurde sie von den betroffenen
Österreicherinnen und Österreichern so empfunden. Das Unverständnis und die
Empörung über dieses Verhalten der EU-14 wuchs deshalb bei der österreichischen
Bevölkerung. Es gab keine Handlungen Österreichs, die mit europäischen Grundsätzen
und Prinzipien in Widerspruch gestanden wären. Hier hatte eine ideologische
Vorverurteilung Platz gegriffen, die – wie auch der Herr Bundespräsident
bei der Eröffnung der EU-Stelle zur Beobachtung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit ausgeführt hatte – unter europäischen Partnern
beispiellos war.
Auch in den anderen europäischen Staaten – bei den Mitgliedern der EU genauso wie bei den Beitrittskandidaten – stießen die gegen Österreich verfügten Maßnahmen auf immer stärkere Kritik. Die Europa-Idee, auf die sich die Staats- und Regierungschefs der EU-14 immer wieder beriefen, hatte bei den Bürgern Europas Schaden genom-