primär Soldaten und Krieg. Dabei geht es darum, dass das Menschen sind, die sich für Arbeit, von der man leben kann, und für Vollbeschäftigung einsetzen, und die sich dafür einsetzen, dass das auch in der künftigen Verfassung steht. Es geht darum, dass Menschen gewählt werden, die dafür eintreten, dass es eine aktive europäische Wirtschaftspolitik gibt, die für Wachstum und Beschäftigung sorgt. (Abg. Mag. Molterer: Ursula Stenzel!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht schließlich darum, das europäische Sozialmodell zu sichern, das nicht nur darin besteht, dass man gegen die Risken des Lebens versichert ist, sondern auch darin, dass es für alle diskriminierungsfrei den Zugang zu den Leistungen der Daseinsvorsorge, bis hin zum Wasser, gibt. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Mag. Molterer: Ursula Stenzel!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie glauben, dass Vertreter der Regierungsparteien – die in Österreich die Politik machen, die Sie erleiden – die Richtigen sind, diese Interessen in Europa zu vertreten, dann wählen Sie sie. Wenn Sie glauben, dass es da einen Wandel braucht, dann geben Sie einen Denkzettel! (Beifall bei der SPÖ.)
13.51
Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag ist in der Tat lang genug, um verteilt zu werden. Er wird schon verteilt, ist genügend unterstützt und wird daher abgestimmt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Caspar Einem
und KollegInnen betreffend die Regierungskonferenz zur Europäischen Verfassung,
eingebracht in der Sondersitzung des Nationalrats am 4. Juni 2004
Die Europäische Union steht vor zwei
entscheidenden Herausforderungen:
Einerseits geht es darum, die
Erweiterung der Europäischen Union von fünfzehn auf fünfundzwanzig Mitgliedstaaten
zu bewältigen. Soll das Friedensprojekt Europäische Union auch mit
fünfundzwanzig Mitgliedern handlungsfähig bleiben und auch in Zukunft für
Lebensgrundlagen sorgen, die allen Menschen innerhalb der EU Frieden, soziale
und wirtschaftliche Sicherheit, Demokratie und Rechtstaatlichkeit garantieren,
so bedarf es j e t z t mutiger Reformen.
Andererseits geht es darum, die Herzen
der EuropäerInnen für die Union zu gewinnen, die weit verbreitete Europaskepsis
zu überwinden. Das kann nur dadurch gelingen, dass jetzt Grundlagen geschaffen
werden, die die EU in den zentralen Lebensinteressen der Menschen –
Frieden, Arbeit und Einkommen, soziale Sicherheit und gesunde Umwelt –
handlungsfähig machen und zum Handeln bringen.
Der Europäische Rat von Laeken hat im
Dezember 2001 einen Konvent eingesetzt, um eine Europäische Verfassung
auszuarbeiten. Am 13. Juni 2003 hat der „Europäische Konvent zur Zukunft
Europas“ seine Arbeiten am Teil I und II des Verfassungsentwurfs
abgeschlossen und am 10. Juli 2003 auch jene vom Mandat erfassten und noch
notwendigen Arbeiten an den Teilen III und IV. Damit hat der Konvent einen
in sich geschlossenen Verfassungstext für die Union vorgelegt. Nunmehr liegt
es an der Regierungskonferenz, den Verfassungsentwurf endlich abschließend zu
beraten und zu beschließen.