Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die im europäischen Vergleich katastrophale Präsenz der österreichischen Regierungsmitglieder in den EU-Räten und den damit verbundenen Schaden für Österreich.
Der Antrag wurde an alle Abgeordneten verteilt. Eine Debatte wurde weder verlangt noch beschlossen.
Der Antrag
hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der
Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 GOG
betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss
im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Die im
europäischen Vergleich katastrophale Präsenz der österreichischen Regierungsmitglieder
in den EU-Räten und der damit verbundene Schaden für Österreich.
Die
Verantwortung der Bundesregierung für die Versäumnisse bei der Umsetzung von
EU-Recht in nationales Recht durch die Nichtvorlage von Regierungsvorlagen an
den Nationalrat bei etwa 100 Richtlinien, für welche die Frist zur Umsetzung
bereits abgelaufen ist.
Untersuchungsauftrag:
Der
Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen
Auskünften und durch Einsicht in die Akten des Bundeskanzleramtes und der
betroffenen Ressorts klären, weshalb österreichische Minister bei
EU-Ratssitzungen auf eine Teilnahme und damit auf das Stimmrecht Österreichs
verzichteten, welche Themen bei diesen Sitzungen auf der Tagesordnung standen
und welche Auswirkungen dies auf die Vertretung österreichischer Interessen in
der EU hatte.
Ferner
soll geklärt werden, welche Verantwortung die Regierung für die Säumigkeit
Österreichs bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht trägt und ob
durch die Nicht-Umsetzung von EU-Recht die Interessen bestimmter Lobbygruppen
begünstigt werden.
Begründung:
In
einem Bericht der französischen Nationalversammlung über die Europapolitik
sind – basierend auf Daten des EU-Ratssekretariats – Aufzeichnungen
über die Anwesenheit der jeweiligen nationalen Minister bei EU-Ratstagungen
enthalten. Das Ergebnis dieser Bilanz ist für die österreichische
Bundesregierung vernichtend: