Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 84

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Umkehrschluss gezogen werden. Natürlich wünsche auch ich Ihnen, dass Sie dieses Amt und diese Funktion mit viel Erfolg und Freude in den nächsten Jahren ausüben werden.

Meine Damen und Herren! Ich möchte vor allem zum Finanzkonglomerategesetz etwas sagen, weil das ein sehr schönes Beispiel für eine Problemstellung ist, die wir derzeit generell in der Politik haben.

Wir leben in einer Zeit, die ein wesentliches Kennzeichen hat: das Tempo der Ver­änderung. Für die Politik ist es eigentlich nicht leicht, mit diesem Tempo der Verän­derung überhaupt Schritt zu halten. Das Gesetz, das uns jetzt vorliegt, ist ein gutes Beispiel dafür.

Erst vor wenigen Jahren, vor zweieinhalb oder drei Jahren, haben wir nach jahrelanger Vorarbeit die neue Finanzmarktaufsicht beschlossen – sehr professionell vorbereitet, unabhängig, eine Allfinanzaufsicht – und waren der Meinung: Das haben wir jetzt!

Die Entwicklung der Finanzmärkte ist sehr dynamisch und hat dazu geführt, dass wir schon wieder ein neues Gesetz brauchen, weil Finanzkonglomerate – Banken, Ver­sicherungen, Wertpapierfirmen treten als Konglomerat auf – von diesem noch so modernen und effizienten Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz nicht erfasst sind.

Es ist auch ein gutes Beispiel dafür, warum wir diese Gesetzesflut haben, denn nach dem derzeitigen Stand werden unter das neue Gesetz drei, vier, maximal fünf Finanz­konglomerate fallen – aber trotzdem brauchen wir ein eigenes Gesetz. Wir brauchen es, weil die derzeitige Finanzmarktaufsicht das auf Grund des Gesetzestextes nicht erfassen kann. Das heißt, wir haben hier die Situation, dass wir sagen müssen, wir brauchen dieses Gesetz trotz aller Vorwürfe von Gesetzesflut. Wir brauchen es für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich. Wir brauchen es für die Stabilität des Finanzplatzes. Wir brauchen es auch für das Vertrauen der Sparer, der Anleger und der Versicherungsnehmer. – Dieses Gesetz ist also ein gutes Beispiel für dieses Tempo der Veränderung.

Wir stehen dazu, und ich bedanke mich auch dafür, dass wir da im Finanzausschuss einen Vier-Parteien-Konsens erreichen konnten. Ich möchte auch sagen – und ich sage das wirklich ganz bewusst –, dass wir hier über alle Fraktionsgrenzen hinweg wirklich bemüht sind, uns ein sehr konstruktives Gesprächsklima zu erhalten. Ich möchte daher auf die beiden anderen Punkte von Dr. Matznetter nur ganz kurz eingehen.

Aber zunächst noch dazu, was Sie, Herr Kollege Matznetter, zur Frage Auskunftsrecht, Informationsrecht gesagt haben. Sie haben natürlich Recht, die Finanzmarktaufsicht ist operativ unabhängig – aber trotzdem wird der Finanzminister eine gewisse politische Verantwortung gerade hier in diesem Hause nie völlig von sich weisen können. Ehrlich gestanden: Ich bin auch für eine entsprechende Transparenz und Auskunftstätigkeit, aber über den Finanzminister, würde ich sagen, der dem Parlament verantwortlich ist. Mir gefällt nicht die Variante – weil es ja eine unglaubliche Präjudizwirkung für viele andere ausgegliederte Organisationen hätte –, dass hier eine direkte Informations- und Auskunftspflicht besteht. Aber wir sind gerne bereit, hier sehr konstruktiv darüber zu reden.

Sie haben zum nächsten Gesetz einen weiteren Punkt angesprochen. Ich möchte dazu, was die Neustrukturierung der Finanzverwaltung betrifft, Folgendes sagen: Da kann man sicher über einzelne Punkte reden, aber insgesamt, muss ich sagen – das ist meine Erfahrung aus meinem Wahlkreis, wo wir fünf Finanzämter haben –, habe ich sowohl von den Mitarbeitern der Finanzverwaltung als auch von den betroffenen Steuerzahlern, seien es Arbeitnehmer oder Betriebe, ein sehr, sehr positives Feedback


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