Es gibt
ja auch Fälle, wo Vorlagen gerade des Finanzministeriums, die das Haus erreichen,
viel gravierendere Dinge betreffen, wo sehr wohl interessant ist, nämlich im
mehrstelligen Millionenbereich, ob dem Bundeshaushaltsgesetz, namentlich
§ 14, entsprochen wird oder nicht. Ich sage das nur deshalb, weil uns das
jetzt regelmäßig erreicht. Es vergeht keine Sitzung des Finanzausschusses, in
der wir nicht feststellen, dass in der Begutachtung darauf hingewiesen
wird – oft vom Rechnungshof, manchmal aber auch von anderen
Institutionen –, dass das nicht konform geht.
Wenn man
vielleicht der Meinung ist, dass das Bundeshaushaltsgesetz hier zu streng ist
oder Ineffizienzen in der Gesetzwerdung produziert, dann wird man einmal das
Bundeshaushaltsgesetz anschauen müssen, aber der Übung, das einfach so still
und heimlich immer wieder zu tolerieren, möchte ich mich nicht anschließen.
Es geht
weiter in dieser Tonart: Die Oesterreichische Nationalbank schreibt etwa, dass
bei den Beispielsrechnungen der §§ 7 und 8 wieder einmal völlig
danebengegriffen wurde, selbst bei diesen simplen Rechenbeispielen, und schickt
eine Korrektur. – Passt ins Bild.
Jetzt
habe ich genug gemeckert. Mir war es jedoch ein Anliegen, das zu sagen, bei
aller Konsensualität im Ausschuss, aber es betrifft ja auch das
Finanzministerium und nicht die Ausschussarbeit.
In der
Sache selbst: Herr Vorsitzender, es ist völlig klar, gerade in diesem Bereich
entwickeln sich die Dinge sehr rasant. Es ist das für mich aber auch ein
Beispiel, was die Wechselwirkung betrifft – grenzüberschreitend, im
internationalen Zusammenhang – zwischen Marktgeschehnissen und der Rolle
des Staates, wenn Sie so wollen.
Auch Sie haben ja kein Problem, einzubekennen, dass es hier ganz offensichtlich den Staat braucht und dass hier der Befund gemacht werden muss, dass überall dort, wo es die Finanzmarktaufsicht braucht, sozusagen Marktversagen aus sich heraus und gar nicht abwendbar vorliegen könnte: nicht, weil irgendjemand böse ist, sondern allein aus dem Umstand heraus, dass die Marktteilnehmer in dem Bereich mit asymmetrischen Möglichkeiten aufeinander treffen. Dies ist völlig ausreichend, dass das dann einen, wie wir meinen, sinnvollen staatlichen Eingriff begründet. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)
Wieder einmal lernen wir: Ein funktionierender Markt braucht zumindest in diesem Sinne einen starken Staat. Auch das ist erfreulich, wenn diese Erkenntnis überfraktionell Platz greift. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Jetzt möchte ich
nur noch das Abstimmungsverhalten zum Punkt 6 begründen, mit dem
besonderen Hinweis, dass wir im Ausschuss überhaupt keine befriedigende Antwort auf die Frage bekommen
haben, in welchen Bereichen sich wie viel an Gebührenerhöhungen ergibt. Aber
das ist vielleicht noch gar nicht das Tragischste. In einem Bereich ist die
Gebührenerhöhung nämlich verbrieft und sicher, und zwar bei den Visagebühren.
Da kann man auch noch darüber diskutieren, ob sie aus verschiedenen Kriterien
heraus nicht ohnehin ein bisschen höher sein könnten, wenn sie sonst den
Grundsätzen der sinnvollen Gebühreneinführung entsprechen. Aber das Vorblatt
ist meines Erachtens in dem Bereich sehr verräterisch. Dort wird nämlich
ungeniert darauf hingewiesen, dass die Vergebührung bei den Visa als Lenkungsinstrument –
das wird dort zwar nicht so genannt – gedacht ist. Und das finden wir bei
aller Liebe zu Kostenwahrheit, Sparsamkeit und was sonst noch doch ein bisschen
übertrieben.
Ich glaube, die Frage von Visagebühren sollte zumindest auch noch anderen
Kriterien genügen. Deshalb gibt es in diesem Punkt mit Sicherheit unsere
Ablehnung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.32