Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 86

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Es gibt ja auch Fälle, wo Vorlagen gerade des Finanzministeriums, die das Haus erreichen, viel gravierendere Dinge betreffen, wo sehr wohl interessant ist, nämlich im mehrstelligen Millionenbereich, ob dem Bundeshaushaltsgesetz, namentlich § 14, entsprochen wird oder nicht. Ich sage das nur deshalb, weil uns das jetzt regelmäßig erreicht. Es vergeht keine Sitzung des Finanzausschusses, in der wir nicht feststellen, dass in der Begutachtung darauf hingewiesen wird – oft vom Rechnungshof, manch­mal aber auch von anderen Institutionen –, dass das nicht konform geht.

Wenn man vielleicht der Meinung ist, dass das Bundeshaushaltsgesetz hier zu streng ist oder Ineffizienzen in der Gesetzwerdung produziert, dann wird man einmal das Bundeshaushaltsgesetz anschauen müssen, aber der Übung, das einfach so still und heimlich immer wieder zu tolerieren, möchte ich mich nicht anschließen.

Es geht weiter in dieser Tonart: Die Oesterreichische Nationalbank schreibt etwa, dass bei den Beispielsrechnungen der §§ 7 und 8 wieder einmal völlig danebengegriffen wurde, selbst bei diesen simplen Rechenbeispielen, und schickt eine Korrektur. – Passt ins Bild.

Jetzt habe ich genug gemeckert. Mir war es jedoch ein Anliegen, das zu sagen, bei aller Konsensualität im Ausschuss, aber es betrifft ja auch das Finanzministerium und nicht die Ausschussarbeit.

In der Sache selbst: Herr Vorsitzender, es ist völlig klar, gerade in diesem Bereich entwickeln sich die Dinge sehr rasant. Es ist das für mich aber auch ein Beispiel, was die Wechselwirkung betrifft – grenzüberschreitend, im internationalen Zusammen­hang – zwischen Marktgeschehnissen und der Rolle des Staates, wenn Sie so wollen.

Auch Sie haben ja kein Problem, einzubekennen, dass es hier ganz offensichtlich den Staat braucht und dass hier der Befund gemacht werden muss, dass überall dort, wo es die Finanzmarktaufsicht braucht, sozusagen Marktversagen aus sich heraus und gar nicht abwendbar vorliegen könnte: nicht, weil irgendjemand böse ist, sondern allein aus dem Umstand heraus, dass die Marktteilnehmer in dem Bereich mit asym­metri­schen Möglichkeiten aufeinander treffen. Dies ist völlig ausreichend, dass das dann einen, wie wir meinen, sinnvollen staatlichen Eingriff begründet. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wieder einmal lernen wir: Ein funktionierender Markt braucht zumindest in diesem Sinne einen starken Staat. Auch das ist erfreulich, wenn diese Erkenntnis über­fraktionell Platz greift. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jetzt möchte ich nur noch das Abstimmungsverhalten zum Punkt 6 begründen, mit dem besonderen Hinweis, dass wir im Ausschuss überhaupt keine befriedigende Ant­wort auf die Frage bekommen haben, in welchen Bereichen sich wie viel an Gebüh­renerhöhungen ergibt. Aber das ist vielleicht noch gar nicht das Tragischste. In einem Bereich ist die Gebührenerhöhung nämlich verbrieft und sicher, und zwar bei den Visagebühren. Da kann man auch noch darüber diskutieren, ob sie aus verschiedenen Kriterien heraus nicht ohnehin ein bisschen höher sein könnten, wenn sie sonst den Grundsätzen der sinnvollen Gebühreneinführung entsprechen. Aber das Vorblatt ist meines Erachtens in dem Bereich sehr verräterisch. Dort wird nämlich ungeniert darauf hingewiesen, dass die Vergebührung bei den Visa als Lenkungsinstrument – das wird dort zwar nicht so genannt – gedacht ist. Und das finden wir bei aller Liebe zu Kostenwahrheit, Sparsamkeit und was sonst noch doch ein bisschen übertrieben.

Ich glaube, die Frage von Visagebühren sollte zumindest auch noch anderen Kriterien genügen. Deshalb gibt es in diesem Punkt mit Sicherheit unsere Ablehnung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.32

 


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