Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. Wunschredezeit:
5 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.
19.32
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Ich möchte, was diese drei Gesetzesmaterien betrifft, auf
zwei davon zu sprechen kommen, zum einen auf die Änderungen im Bereich des
Gebührengesetzes, die Herr Kollege Matznetter angeführt hat, und auf die
Angleichung der Visagebühren an die europäischen Richtlinien.
Ich glaube, dass
die Mehrkosten, die dadurch entstehen, relativ schlüssig sind, da sich auch im
Bereich der Passausstellung eine neue Technologie entwickelt hat, die biometrische
Daten, Fingerprint-Möglichkeiten, Fälschungssicherheit und dergleichen mehr
beinhaltet. Ich glaube, dass das ein schlüssiger Grund ist und dass diese Mehrkosten
auch gerechtfertigt sind.
Zum
Finanzkonglomerategesetz: Ich glaube, dass wir diese Entwicklung auf internationaler
Ebene sehr genau beobachten können, wie sich da einerseits Kreditinstitute,
weiters Börsenunternehmen und auch Versicherungsunternehmen zu einem gemeinsamen
Unternehmen zusammentun, weltweit als Akteure auftreten und Finanzdienstleistungen
anbieten. Es ist wichtig und richtig, dass hier ein Gesetz dafür sorgt, dass
zukünftig die Beaufsichtigung im Bereich dieser Finanzdienstleistungen
gewährleistet ist und die Finanzmarktaufsicht in Österreich tätig wird. Sie ist
auch aufgerufen, über die Grenzen hinaus zu kooperieren, um sowohl im Interesse
der Finanzkonglomerate als auch im Interesse der Konsumenten international
tätig zu werden.
Hier geht es auch
um die Einhaltung von Benchmarks, nämlich im Bereich der Eigenkapitalunterlegung
und der Rücklagen, was eine gewisse Sicherheit für die Anleger bietet. Da gab
es in der Vergangenheit schon einige Fälle, die zum Nachteil der Konsumenten
ausgegangen sind. Es geht darum, Risikokonzentrationen auszuschließen, vor
allem auch die Gruppendynamik im Bereich der Finanzmarktaufsicht besser zu koordinieren
und diese Überwachung zu gewährleisten.
Meine Damen und
Herren! Dieses Gesetz schafft Kompetenz für die Finanzmarktaufsicht als
Behörde, schafft eine Normierung der Informationspflichten von Finanzkonglomeraten
und definiert genau die Eigenkapitalunterlegung und Rücklagen, damit hier
Missstände zukünftig ausgeschlossen werden können. Insgesamt ist das Risikomanagement,
das hier gefordert wird, eine sehr wichtige Grundlage dafür, möglichen
Missständen im Bereich der Finanzdienstleistungsgewerbe Einhalt zu
gebieten. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten
der ÖVP.)
19.35
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. Wunschredezeit:
4 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.
19.36
Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr
Staatssekretär und Landesparteiobmann! Auf Kollegen Stummvoll kurz zurückkommend –
nicht als Kritik, in keinster Weise, sondern als Ergänzung –: Wir brauchen
dieses Finanzkonglomerategesetz natürlich auch deswegen, weil es eine
EU-Richtlinie ist, die wir umsetzen müssen.
Ich glaube, gerade das zeigt auch die dynamische Entwicklung in diesem Bereich sehr gut. Es ist bemerkenswert, dass sich der Bereich der Finanzmärkte wesentlich schneller und umfassender auf die Liberalisierungs- und Harmonisierungsbedürfnisse, die von der EU ausgehen, eingestellt hat als etwa andere Wirtschaftsbereiche, was aber im Bereich der Finanzdienstleistungen nicht immer nur positiv zu sehen ist, weil dort