Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 87

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


19.32

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte, was diese drei Gesetzes­mate­rien betrifft, auf zwei davon zu sprechen kommen, zum einen auf die Änderungen im Bereich des Gebührengesetzes, die Herr Kollege Matznetter angeführt hat, und auf die Angleichung der Visagebühren an die europäischen Richtlinien.

Ich glaube, dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, relativ schlüssig sind, da sich auch im Bereich der Passausstellung eine neue Technologie entwickelt hat, die bio­metrische Daten, Fingerprint-Möglichkeiten, Fälschungssicherheit und dergleichen mehr beinhaltet. Ich glaube, dass das ein schlüssiger Grund ist und dass diese Mehrkosten auch gerechtfertigt sind.

Zum Finanzkonglomerategesetz: Ich glaube, dass wir diese Entwicklung auf inter­nationaler Ebene sehr genau beobachten können, wie sich da einerseits Kreditinstitute, weiters Börsenunternehmen und auch Versicherungsunternehmen zu einem gemein­samen Unternehmen zusammentun, weltweit als Akteure auftreten und Finanzdienst­leistungen anbieten. Es ist wichtig und richtig, dass hier ein Gesetz dafür sorgt, dass zukünftig die Beaufsichtigung im Bereich dieser Finanzdienstleistungen gewährleistet ist und die Finanzmarktaufsicht in Österreich tätig wird. Sie ist auch aufgerufen, über die Grenzen hinaus zu kooperieren, um sowohl im Interesse der Finanzkonglomerate als auch im Interesse der Konsumenten international tätig zu werden.

Hier geht es auch um die Einhaltung von Benchmarks, nämlich im Bereich der Eigen­kapitalunterlegung und der Rücklagen, was eine gewisse Sicherheit für die Anleger bietet. Da gab es in der Vergangenheit schon einige Fälle, die zum Nachteil der Konsumenten ausgegangen sind. Es geht darum, Risikokonzentrationen auszu­schließen, vor allem auch die Gruppendynamik im Bereich der Finanzmarktaufsicht besser zu koordinieren und diese Überwachung zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz schafft Kompetenz für die Finanzmarkt­aufsicht als Behörde, schafft eine Normierung der Informationspflichten von Finanz­konglomeraten und definiert genau die Eigenkapitalunterlegung und Rücklagen, damit hier Missstände zukünftig ausgeschlossen werden können. Insgesamt ist das Risiko­management, das hier gefordert wird, eine sehr wichtige Grundlage dafür, möglichen Missständen im Bereich der Finanzdienstleistungsgewerbe Einhalt zu gebieten. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.35

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


19.36

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär und Landesparteiobmann! Auf Kollegen Stummvoll kurz zurückkom­mend – nicht als Kritik, in keinster Weise, sondern als Ergänzung –: Wir brauchen dieses Finanzkonglomerategesetz natürlich auch deswegen, weil es eine EU-Richtlinie ist, die wir umsetzen müssen.

Ich glaube, gerade das zeigt auch die dynamische Entwicklung in diesem Bereich sehr gut. Es ist bemerkenswert, dass sich der Bereich der Finanzmärkte wesentlich schnel­ler und umfassender auf die Liberalisierungs- und Harmonisierungsbedürfnisse, die von der EU ausgehen, eingestellt hat als etwa andere Wirtschaftsbereiche, was aber im Bereich der Finanzdienstleistungen nicht immer nur positiv zu sehen ist, weil dort


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