Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 88

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doch auf Grund der Größe der Märkte und der Summen, die da bewegt werden, auch für die Realwirtschaft wesentliche Probleme entstehen können, wenn etwa Stabilitäts­krisen eintreten.

Schon allein aus dem heraus ist eine eigene Aufsicht in diesem Bereich notwendig und sehr begrüßenswert. Ich glaube, es ist auch begrüßenswert, diese im Bereich der Finanzmarktaufsicht anzusiedeln und hierfür keine neue Behörde zu schaffen, weil sonst sicherlich der Verwaltungsapparat größer wäre und damit die Kosten, die letztendlich von den Finanzdienstleistern zu tragen sind und wohl auf die Konsumenten übergewälzt werden, natürlich wesentlich höher wären.

Auch Kollege Stummvoll hat bereits erwähnt, es werden rund drei bis maximal fünf Konglomerate in Österreich betroffen sein. Dies ist, wenn man die österreichischen Märkte heranzieht, durchaus eine bemerkenswerte Zahl, die sich eben aus der historischen Entwicklung dieser Märkte ergibt, aber im Vergleich zu anderen Staaten der EU, wie gesagt, doch eine durchaus gewichtige Zahl ist.

Gerade da ist im Vorfeld der Novelle und im Vorfeld der Umsetzung der Richtlinie durchaus Kritik gekommen, was die Definition der Konglomerate angeht, was die Größenbestimmungen angeht, was die geplante Feststellung angeht, wann ein Konglo­merat vorliegt, das zusätzlich zu beaufsichtigen ist. Ich glaube, dass die jetzige Regelung durchaus praktikabel ist und auch von den Finanzdienstleistern in diesem Zusammenhang mitgetragen werden kann.

Es ist schon klar, dass hier zusätzliche Kosten für die Unternehmen entstehen, etwa auch im Bereich der Bilanzierung. Auf der anderen Seite glaube ich aber, dass auch zusätzliche Wettbewerbschancen gegeben sind, weil eine stärkere Aufsicht und transparentere Bilanzen ein Wettbewerbsvorteil sind, der genutzt werden kann. Es haben ja erste Rating-Agenturen bereits angekündigt, dass sie auf Grund dieser transparenteren Bilanzen unter Umständen bessere Einstufungen vornehmen können, wenn sie mehr Informationen haben und diesbezüglich eine Aufsicht vorhanden ist.

Ich bin nicht ganz der Meinung – was ebenfalls im Begutachtungsverfahren von manchen Seiten bemängelt wurde –, dass die zusätzlichen Eigenkapitalausstattungen und -unterlegungen, die notwendig sind, und damit unter Umständen verbundene Senkungen der Eigenkapitalrenditen gegen eine – unter Anführungszeichen – „ernst­hafte“ Umsetzung der Richtlinie stehen würden. Ich glaube, dass das eher kurz­sichtig ist, weil hier, wie erwähnt, durch die zusätzliche Aufsicht die Wettbewerbs­fähigkeit steigen kann und insbesondere das Konsumentenvertrauen steigen kann, wenn man es auch marketingtechnisch verwertet. Ich glaube, das Konsumenten­vertrauen ist im Bereich der Finanzdienstleister sehr wesentlich.

Überdies ist im Rahmen der Richtlinie durchaus eine Reihe von zusätzlichen Wahl­rechten zur Anwendung gelangt, die die Richtlinie offen lässt – ich denke etwa an die Methodenwahl bei der Berechnung der Eigenkapitalausstattung und so weiter –, sodass hier durchaus eine gewisse Flexibilität gegeben ist.

Umso mehr muss aber meiner Ansicht nach ein hohes Augenmerk gelegt werden auf die weitere EU-weite Umsetzung und insbesondere die länderübergreifende Zusam­menarbeit in diesem Bereich, weil doch die Gefahr besteht, dass hier durch verschie­dene Gestaltungsmöglichkeiten und eben durch die Inanspruchnahme dieser Wahl­möglichkeiten gewisse Gegebenheiten vorhanden sind, die – ich sage einmal unter Anführungszeichen – „kreative Ausweichmöglichkeiten“ bezüglich der Aufsicht offen lassen. Ich bin nicht ganz überzeugt davon, dass der Weg, der anscheinend in Richtung einer EU-weiten Finanzmarktaufsicht geht, der Weisheit letzter Schluss sein muss. Umso mehr wird es darauf ankommen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden


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