doch auf Grund
der Größe der Märkte und der Summen, die da bewegt werden, auch für die
Realwirtschaft wesentliche Probleme entstehen können, wenn etwa Stabilitätskrisen
eintreten.
Schon allein aus
dem heraus ist eine eigene Aufsicht in diesem Bereich notwendig und sehr
begrüßenswert. Ich glaube, es ist auch begrüßenswert, diese im Bereich der Finanzmarktaufsicht
anzusiedeln und hierfür keine neue Behörde zu schaffen, weil sonst sicherlich
der Verwaltungsapparat größer wäre und damit die Kosten, die letztendlich von
den Finanzdienstleistern zu tragen sind und wohl auf die Konsumenten übergewälzt
werden, natürlich wesentlich höher wären.
Auch Kollege
Stummvoll hat bereits erwähnt, es werden rund drei bis maximal fünf
Konglomerate in Österreich betroffen sein. Dies ist, wenn man die
österreichischen Märkte heranzieht, durchaus eine bemerkenswerte Zahl, die sich
eben aus der historischen Entwicklung dieser Märkte ergibt, aber im Vergleich
zu anderen Staaten der EU, wie gesagt, doch eine durchaus gewichtige Zahl ist.
Gerade da ist im
Vorfeld der Novelle und im Vorfeld der Umsetzung der Richtlinie durchaus Kritik
gekommen, was die Definition der Konglomerate angeht, was die Größenbestimmungen
angeht, was die geplante Feststellung angeht, wann ein Konglomerat vorliegt,
das zusätzlich zu beaufsichtigen ist. Ich glaube, dass die jetzige Regelung
durchaus praktikabel ist und auch von den Finanzdienstleistern in diesem Zusammenhang
mitgetragen werden kann.
Es ist schon
klar, dass hier zusätzliche Kosten für die Unternehmen entstehen, etwa auch im
Bereich der Bilanzierung. Auf der anderen Seite glaube ich aber, dass auch
zusätzliche Wettbewerbschancen gegeben sind, weil eine stärkere Aufsicht und
transparentere Bilanzen ein Wettbewerbsvorteil sind, der genutzt werden kann.
Es haben ja erste Rating-Agenturen bereits angekündigt, dass sie auf Grund
dieser transparenteren Bilanzen unter Umständen bessere Einstufungen vornehmen
können, wenn sie mehr Informationen haben und diesbezüglich eine Aufsicht
vorhanden ist.
Ich bin nicht ganz der Meinung – was ebenfalls im
Begutachtungsverfahren von manchen Seiten bemängelt wurde –, dass die
zusätzlichen Eigenkapitalausstattungen und -unterlegungen, die notwendig sind,
und damit unter Umständen verbundene Senkungen der Eigenkapitalrenditen gegen
eine – unter Anführungszeichen – „ernsthafte“ Umsetzung der
Richtlinie stehen würden. Ich glaube, dass das eher kurzsichtig ist, weil
hier, wie erwähnt, durch die zusätzliche Aufsicht die Wettbewerbsfähigkeit
steigen kann und insbesondere das Konsumentenvertrauen steigen kann, wenn man
es auch marketingtechnisch verwertet. Ich glaube, das Konsumentenvertrauen ist
im Bereich der Finanzdienstleister sehr wesentlich.
Überdies ist im Rahmen der Richtlinie durchaus eine Reihe von zusätzlichen Wahlrechten
zur Anwendung gelangt, die die Richtlinie offen lässt – ich denke etwa an
die Methodenwahl bei der Berechnung der Eigenkapitalausstattung und so
weiter –, sodass hier durchaus eine gewisse Flexibilität gegeben ist.
Umso mehr muss aber meiner Ansicht nach ein hohes Augenmerk gelegt werden auf die weitere EU-weite Umsetzung und insbesondere die länderübergreifende Zusammenarbeit in diesem Bereich, weil doch die Gefahr besteht, dass hier durch verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten und eben durch die Inanspruchnahme dieser Wahlmöglichkeiten gewisse Gegebenheiten vorhanden sind, die – ich sage einmal unter Anführungszeichen – „kreative Ausweichmöglichkeiten“ bezüglich der Aufsicht offen lassen. Ich bin nicht ganz überzeugt davon, dass der Weg, der anscheinend in Richtung einer EU-weiten Finanzmarktaufsicht geht, der Weisheit letzter Schluss sein muss. Umso mehr wird es darauf ankommen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden