Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 111

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Das Garantiegesetz – das wurde ja heute schon mehrmals gesagt – regelt die Haftungsübernahme des Bundes für die Garantien der AWS für Unternehmen. Mittels des Initiativantrags der Kollegen Stummvoll und Prinzhorn wird die Haftungssumme für Inlandsgarantien, Garantien im Rahmen des Ost-West-Fonds und Kapitalgarantien von je 725 Millionen € auf je 1 Milliarde € angehoben, was ja auch schon angesprochen wurde.

Zum 31. Dezember 2003 – der Herr Staatssekretär hat das auch schon erwähnt – war der Haftungsrahmen bei Inlandsgarantien zu rund 45 Prozent, bei Garantien im Rahmen des Ost-West-Fonds zu rund 37 Prozent und bei Kapitalgarantien ebenfalls zu rund 37 Prozent ausgenützt. Wie die Praxis gezeigt hat, ist jedoch bei Kapitalgarantien der Ausnützungsgrad der Haftungsrahmen auf Grund der Eigenart dieses Geschäfts­feldes unter einem anderen Gesichtspunkt zu betrachten als bei den anderen beiden Geschäftsfeldern.

Um die Gleichwertigkeit der Fördermaßnahme in allen Geschäftsfeldern herzustellen, ist daher die Schaffung der Möglichkeit einer flexiblen Handhabung des Höchstrah­mens im Verhältnis der Geschäftsfelder untereinander erforderlich. Es wurde auch schon erwähnt, dass die Gesamthaftungssumme von 2,175 Milliarden €, die sich schon jetzt aus drei Mal 725 Millionen für die einzelnen Garantien ergibt, unverändert bleibt.

Durch diesen Antrag wird die Möglichkeit zu einer flexiblen Ausnutzung des Haftungs­rahmens geschaffen und damit eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse der Wirtschaft ermöglicht. Deswegen stehe ich dieser Sache positiv gegenüber. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.06

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer neuerlichen tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.07

Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Herr Staatssekretär! Ich lese jetzt den Teil vor: „Die Netto-Mietkosten der AWS (ohne ERP-Fonds) für das Jahr ...“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter! Erwähnen Sie zuerst die zu berichtigende Behauptung!

 


Abgeordneter Mag. Johann Moser (fortsetzend): Zu berichtigen ist, dass Herr Staatssekretär Finz gesagt hat, dass die tatsächlichen Mietkosten 587 000 € betragen.

Dies ist auf Grund einer Anfragebeantwortung des Finanzministeriums zu berichtigen, in der geschrieben wird:

„Die Netto-Mietkosten der AWS (ohne ERP-Fonds) für das Jahr 2004 betragen am neuen Standort Ungargasse rund € 641 000.“

„Dem stehen tatsächliche Netto-Mietkosten von AWS und ERP-Fonds am Standort Ungargasse von rund € 915 000 gegenüber. Die effektive Miete für den ERP-Fonds beträgt € 274 000. Diese sind Bestandteil der Gesamtsumme von € 915 000.“

Daher: 641 000 € plus 274 000 € ergibt 915 000 €. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grad­wohl: Hört, hört!)

21.08

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Jetzt kennen wir uns alle definitiv aus!

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Bauer. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite