Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 39

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(weitere Zwischenrufe) – ich komme schon noch dazu – als auch für die Kon­sumentInnen in Österreich bestehen. Es gibt also gute Argumente dagegen.

Meine Damen und Herren, das kann es nicht sein! Und ich werde versuchen, auch klar zu machen, warum der Minister diese Chance nicht genützt hat.

Punkt eins: Ein so wichtiges Gesetz wie das Pflanzenschutzmittelgesetz gehört nicht in eine Sammelnovelle. Herr Bundesminister! Hören Sie auf mit dieser Art und Weise von Versteckspiel! Das gehört klar und transparent diskutiert in diesem Haus (Beifall bei den Grünen und der SPÖ), und das gehört auch in der Öffentlichkeit so dargestellt.

Übrigens, erinnern wir uns: Der EU-Bericht kritisiert gravierende Mängel im Bereich der Pestizidkontrolle in Österreich. Kollege Molterer ist jetzt nicht im Saal, aber gerade er war damals für dieses Agrarrechtsänderungsgesetz verantwortlich, er hat die Gleichstellungsverordnungen bewirkt, womit wir – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – jenes Land gleichstellen und begünstigen, das in Europa den Ruf einer Agrarindustrienation par excellence hat, nämlich Holland. Die Niederlande sind ein Land, das wir auf Grund seiner verfehlten Agrarpolitik immer kritisieren. Aber andererseits werden die Pestizide, die dort zugelassen sind, auf Basis einer Gleichstellungsverordnung in Österreich ungeschaut zugelassen. Zwei ganze Jahre hätten Sie Zeit gehabt, wenn Sie das schon wollen, um es gut vorzubereiten. Sie haben nicht einmal das geschafft.

Ich erinnere an ein Beispiel. Am 6. Februar trat diese Verordnung in Kraft, und damit wurde auch Cyhexatin, eine erbverändernde Substanz, wie Sie in einer Anfrage­beantwortung auch erklärt haben – ja, das stimmt, das ist eine gefährliche Substanz –, vom 6. Februar bis zum 17. März wieder zugelassen, Herr Bundesminister. Eineinhalb Monate war eine Substanz plötzlich wieder zugelassen, die hoch gefährlich ist, wie Sie selbst sagen! (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Wer hat sie herausgenommen?) Also ein Pestizidchaos, wie man es sich nicht besser vorstellen kann. Leider, muss ich sagen, ist das dramatisch, weil Sie damit viele KonsumentInnen verunsichern und auch viele Bauern und Bäuerinnen im Regen stehen lassen, Herr Bundesminister.

Sie haben Ihre Chance nicht genutzt. Wir haben hier einen Antrag eingebracht, wonach § 12 Abs. 10, durch den diese Gleichstellungsverordnungen möglich wurden, ersatzlos gestrichen werden und wieder wie schon bisher ein Case-by-Case-Szenario eingeführt werden soll, womit wir sehr wohl auch vereinfacht das eine oder andere bessere Pflanzenschutzmittel zulassen können, aber nicht pauschal und generell.

Eines, Kollege Auer, zur Frage des Pestizideinsatzes in der österreichischen Landwirtschaft. Die Zahlen im Grünen Bericht zeigen eine leichte Tendenz nach unten, was den Pestizideinsatz betrifft. Aber es steht explizit in diesem Bericht drinnen, die Direktimporte sind damit nicht erfasst. Kollege Auer, das ist das Problem bei den Direktimporten: Die Bäuerinnen und Bauern können jetzt direkt importieren, bekommen aber keine deutschsprachigen Anwendungsbestimmungen aus Holland mitgeliefert.

Bitte, es kann doch nicht in unserem Interesse sein, dass wir die Bäuerinnen und Bauern ermutigen, so zu handeln, wo sie selbst die Ersten sind, die dann einen Schaden davontragen (Beifall bei den Grünen), und zwar einerseits bezüglich ihrer eigenen Gesundheit, wenn sie nicht wissen, wie sie diese Mittel korrekt einsetzen sollen, andererseits, weil sie damit Rückstände in Lebensmitteln erzeugen.

Es ist sowieso die Frage schlechthin, welche Pestizidhöchstwerte gelten. Wir wissen dies erst seit kurzem auf Basis der von Bundesministerin Rauch-Kallat erlassenen Verordnung. Es gelten die österreichischen Höchstwerte, man dürfte diese Mittel derzeit gar nicht einsetzen. Das ist Faktum, meine Damen und Herren, und daher eine


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