Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 81

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Ich lasse sogleich über die dem Ausschussbericht 535 der Beilagen angeschlossene Entschließung in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Grillitsch, Wittauer, Gradwohl, Dipl.-Ing. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Danke schön, einstimmige Annahme. (E 61.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gen­technik-Moratorium.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Dieser Entschließungsantrag ist abgelehnt.

8. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Tätigkeitsbericht (III-66 d.B.) des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 2002 (554 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Damit eröffne ich die Debatte.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Cap. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


12.28

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Tagesord­nungspunkt 8, Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 2002, gibt die Möglichkeit, sich einerseits mit dem Inhalt dieses Berichtes auseinander zu setzen, aber natürlich auch, hier namens der Fraktion den Dank für die gewissenhafte und korrekte Arbeit von Franz Fiedler, dem Rechnungshofpräsidenten, noch einmal eindeutig zum Ausdruck zu bringen. (Beifall bei der SPÖ, den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aber ich glaube, er wird es verstehen, wenn die heutige Debatte natürlich schon ein wenig auch davon beeinflusst ist, dass wir jetzt in Kürze einen neuen Rechnungs­hofpräsidenten oder eine -präsidentin zu bestellen haben. Wir wissen, dass der Rechnungshof eine ganz bedeutende Kontrolleinrichtung ist, wir wissen, dass daher mit der Entscheidung, wer für die nächsten zwölf Jahre Präsident sein soll, natürlich auch eine wichtige Entscheidung hier im Haus getroffen wird, die auf zwölf Jahre eine Festlegung auf eine Person, auf eine Persönlichkeit ist, die natürlich Auswirkungen hat. Die Kontrolltätigkeit und daraus geschlossene Reformvorschläge, aber auch damit verbundene weit reichende Folgen hängen natürlich davon ab, wer diese Tätigkeit, die Präsidentschaft dieses Amtes, ausfüllt.

Wir alle kennen den Katalog der Aufgaben – egal, ob das die Mitwirkung bei der Begründung von Finanzschulden ist, die Einkommenserhebung im Bereich der öffentlichen Wirtschaft, Verfassung des Bundesrechnungsabschlusses, Kontrolle der Gebarung von Bund, Ländern, Gemeinden, gesetzlichen beruflichen Vertretungen, Einkommensberichte auf Grund des Bezügebegrenzungsgesetzes; sogar Spenden­listen sind zu übermitteln. Vermögensverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, der Landesregierungen, der Staatssekretäre sind dem Präsidenten des Rechnungs­hofes offen zu legen im Sinne des Unvereinbarkeitsgesetzes.

 


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